Super-Peperoni von Syngenta soll bloss «billige Kopie» sein
Der Schweizer Agrokonzern möchte eine speziell gezüchtete Peperoni patentieren lassen. Kritiker erheben Einspruch.

«Keine Patente auf Pflanzen und Tiere», stand auf dem Transparent, das Aktivisten gestern vor dem Europäischen Patentamt in München in die Höhe hielten. Hinter dem Protest stehen auch die Schweizer NGOs Erklärung von Bern und Swissaid. Ihnen zufolge dürfen in der Natur vorkommende Eigenschaften von Pflanzen nicht patentiert werden.
Das Patent gegen das sie sich wehren, sichert Syngenta für 20 Jahre das geistige Eigentum an Peperoni mit einer Resistenz gegen bestimmte Schädlinge zu. Diese Schädlinge können die Ausbeute bei der Ernte reduzieren und das Aussehen der Peperoni verschlechtern, wodurch diese unverkäuflich werden.
Beides führt zu wirtschaftlichen Einbussen für Peperoni-Bauern. Dagegen ist jedoch ein Kraut gewachsen: Eine in Jamaika wachsende, wilde Paprikapflanze ist gegen den Befall der Schädlinge resistent.
Syngenta gelang es, diese Resistenz in konventionelle Peperoni zu integrieren, wodurch neue insektenresistente Peperoni gezüchtet werden konnten. Diese hat das Unternehmen mit Sitz in Basel im Mai letzten Jahres vom Europäischen Patentamt patentieren lassen. Das Patent ist in zahlreichen europäischen Ländern gültig, auch in der Schweiz.
«Keine Erfindung»
Die Peperoni ist nicht das erste Lebensmittel, das patentiert wurde. Bereits neu gezüchtete Broccoli und Tomaten wurden geschützt. Der Erklärung von Bern und Swissaid sind solche Patente ein Dorn im Auge: Sie haben gestern zusammen mit 32 anderen Organisationen aus 27 europäischen Ländern Einspruch gegen das Peperoni-Patent erhoben. Da die Resistenz bloss aus einer wilden jamaikanischen Sorte in eine kommerzielle Peperoni eingekreuzt wurde, handle es sich nicht um eine Erfindung von Syngenta, teilten die beiden Organisationen mit.
Auch der Schweizer Bauernverband hält nichts von dieser Art von Patenten: «Was die Natur geschaffen hat, sollte nicht von einigen Konzernen exklusiv genutzt werden können», sagte Christa Gerber gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Syngenta wehrt sich gegen den Vorwurf, einzig die Natur zu kopieren und hält fest, dass die neue Peperoni verbesserte Eigenschaften enthalte: «Während eine wilde Paprikasorte für das ursprüngliche Zucht- und Entwicklungsprogramm verwendet wurde, unterscheidet sich die resultierende Eigenschaft substantiell aufgrund besserer Leistungen und der Abwesenheit jeglicher unvorteilhafter Bestandteile», teilte Syngenta auf Anfage mit.
Dem wiederum widerspricht François Meienberg von der Erklärung von Bern. «Syngenta hat eine Kopie geschaffen, deren Resistenz nicht so gut ist wie beim Original», sagte Meienberg. Dies gehe aus dem Patent selbst hervor. Die Schädlingsresistenz der wilden, jamaikanischen Peperoni sei besser als diejenige der neu durch Syngenta geschaffenen Sorte, sagte Meienberg.
Anreiz für Innovationen
Zwar halten es auch die Gegner des Peperoni-Patents für richtig, dass Firmen einen Anreiz für Innovationen erhalten und für die getätigten Investitionen in Form von Exklusivrechten entschädigt werden. «Diese Rechte werden jedoch durch das Sortenschutzrecht mehr als gewährleistet, während Patente deutlich weitergehen und unerwünschte Nebeneffekte haben», sagte Fabio Leippert von Swissaid.
Diese betreffen vor allem andere Pflanzenzüchter: Denn im Gegensatz zum Sortenschutzrecht können die Inhaber von Patenten andere Züchter von der Verwendung des geschützten Pflanzenmaterials für die Entwicklung neuer Sorten ausschliessen. Syngenta tut dies nicht, der Konzern verlangt jedoch Lizenzgebühren für die Verwendung der geschützten Pflanzen.
«Um die Möglichkeit von Innovationen zur Förderung der Ernährungssicherheit zu schaffen, stellt Syngenta die neue Eigenschaft allen interessierten Züchtern zu fairen, angemessen und nicht diskriminierenden Konditionen über ihre E-Lizenz-Plattform TraitAbility zur Verfügung», teilte Syngenta in einer schriftlichen Stellungnahme mit.
SDA/czu
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