SVP-Vorlage zu Einbürgerungen soll rechtswidrig sein
Die zuständige Kommission des Kantonsrats will den Gegenvorschlag zum neuen Bürgerrechtsgesetz teilweise für ungültig erklären lassen. Für die SVP ist das «absurd».

Wer Schweizer werden will, muss künftig hohe Hürden nehmen. Nötig ist eine Niederlassungsbewilligung C. Die Kandidaten dürfen zudem nicht arbeitslos sein und müssen eine Integrationsprüfung über sich ergehen lassen. Diese und etliche andere Verschärfungen des Bürgerrechtsgesetzes hat der Kantonsrat im letzten Oktober beschlossen. Obwohl das Gesetz verschärft wird, war die SVP unzufrieden. Sie sammelte Unterschriften für ein konstruktives Referendum und eine deutlich strengere Gesetzesvariante. Sie schliesst Personen von der Einbürgerung aus, die wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt wurden. Zudem will sie keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wie ihn die offizielle Variante vorsieht.