Swisscom gegen Konsumentenschutz
Die Stiftung für Konsumentenschutz verlangt, dass der Staat die Anbieter von Internet, Handyabos und TV härter anpackt. Der Swisscom sind neue Regeln lästig.

«Das Internet ist viel zu langsam.» Wer diese Stichworte auf Google eingibt, zusammen mit dem Stichwort Swisscom, findet Hunderte Klagen erboster Kunden. Sie erhalten die Download-Rate nicht, die der Anbieter versprochen hat. Das Gleiche gilt offenbar für Cablecom, Sunrise und weitere lokale Anbieter von Internetnetzen. Wer reklamiert, erhält Support oft erst in ein paar Tagen. Entschädigung gibt es keine. Kunden sind damit konfrontiert, dass sie nicht beweisen können, dass sie nicht die versprochene Download-Leistung erhalten.
Die Pflichten der Anbieter sind in solchen Situationen heute kaum geregelt. Das zuständige Fernmeldegesetz ist 21 Jahre alt. Meist bleibt den Kunden nur, sich an die eher zahnlose Schlichtungsstelle der Telekommunikation zu wenden. Diese Situation könnte in den nächsten Wochen ändern. Demnächst wird der Bundesrat die Botschaft zur Verschärfung des Fernmeldegesetzes verabschieden und die Konsumentenrechte stärken. Ohne Verzögerungen im Parlament könnte das revidierte Gesetz 2019 in Kraft treten.
Netz behindert Gratistelefonie
Die Revision ist umstritten. Die Swisscom lehnt die Revision rundweg als «unnötig» ab. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kämpft für griffige Regeln. Was sind die heissen Eisen?
Roaming: Der Bundesrat soll das Recht erhalten, Preise zu verfügen, sofern der Markt nicht spielt.
Teure Premium-SMS: Wenn Jugendliche etwa auf Onlinegames Spielgeld über eine Handynummer kaufen, erreichen die Eltern oft Rechnungen über 30 Franken pro SMS. Bekannt sind auch betrügerische, ausländische Anbieter von sogenannten Premium-SMS, die nicht zu packen sind. Der Bundesrat soll solche Auswüchse bekämpfen.
Jugend-Internetsucht: Die Anbieter sollen verpflichtet werden, Eltern zu beraten und ihnen Werkzeuge zu offerieren, die den Zugang zum Internet begrenzen. Der Zugang zu strafbarer Pornografie kann blockiert werden.
Unerwünschte Anrufe: Werbeanrufe erfolgen häufig durch ausländische Callcenter, die ihre Identität verschleiern und den Wunsch von Kunden ignorieren, keine Werbeanrufe zu erhalten. Die Anbieter sollen verpflichtet werden, gegen solche Anrufe vorzugehen, etwa durch Nummernblockierung.
Diskriminierungsfreies Internet: Aus Holland ist der Fall eines Telecomanbieters bekannt, der aus Eigennutz Whatsapp auf seinem Netz blockierte. In der Schweiz gab es laut SKS Anbieter, die den Anruf übers Internet, etwa via Skype, in der Kapazität bremsten. Eine EU-Studie zeigte, dass ein Fünftel der Nutzer von Handy-Datennetzen bei der Gratis-Internettelefonie behindert werden. All dies sind Verletzungen der sogenannten Netzneutralität. Sie sollte allen Nutzern ein gleiches Nutzungsrecht gewähren. Mit der Revision soll kein Verbot erfolgen. Aber Anbieter sollen die Pflicht haben, über Ungleichbehandlungen zu informieren.
Tiefere Preise durch Kooperation: Swisscom ist dominant im Fest- und im Handynetz. Die UPC (Ex-Cablecom) verfügt über viele Glasfaseranschlüsse von Haushalten. In gewissen Städten und Gemeinden sind lokale Anbieter, etwa Elektrizitätswerke, dominant. Sie alle können die Anbieterwahl behindern – und machen dies immer wieder, wie Experten berichten. Mit dem Gesetz sollen künftig Kanäle, Röhren, Schächte und Kabel auf den letzten paar Hundert Metern bis zum Verbraucher von allen genutzt werden können. Dies verhindert doppelt und dreifach gebaute Infrastruktur und senkt die Preise. Kein lokaler Anbieter soll die Swisscom blockieren, und umgekehrt soll die Swisscom ihre Infrastruktur zu fairen Preisen teilen müssen.
Die Swisscom argumentiert, die Revision gefährde die Innovation, denn mehr Regulierung heisse weniger Risikobereitschaft für Milliardeninvestitionen in zukunftsträchtige digitale Netze. Sie versteht den Vorwurf nicht, sie drücke andere an die Wand und treibe die Tarife in die Höhe. Schliesslich hätten Kunden von sinkenden Preisen und immer mehr Leistung profitiert. Im Telecombereich gebe es 200 Anbieter, von EWZ.zürinet bis Yallo. Wichtige Konkurrenten wie Salt und Sunrise würden die Swisscom-Infrastruktur gerne mitbenützen und die Konditionen dafür als «attraktiv und kostengünstig» bezeichnen. «Der Markt funktioniert», resümierte gestern die Swisscom vor der Presse.
Meist bleibt den Kunden nur, sich an die eher zahnlose Schlichtungsstelle der Branche zu wenden.
Anders tönt es von den Hauptkonkurrenten Sunrise und Salt. Beide begrüssen Regeln zur Kooperation zu fairen Preisen. Wegen fehlender Bestimmungen für Glasfasernetze sei die Swisscom frei in der Preisgestaltung. «Das schränkt den Wettbewerb ein», heisst es bei Sunrise auf Anfrage. Salt ergänzt, die Swisscom habe «nach wie vor eine erdrückende Marktdominanz». Der Anbieter fordert «einen nicht diskriminierenden Zugang auf die breitbandigen Dienste zu kostenorientierten Preisen». Auch die Stiftung für Konsumentenschutz will den Bund mit der nötigen Macht ausstatten, um «nicht diskriminierende Preise» verfügen zu können.
Erneute Strahlendiskussion
Nicht geregelt wird vorerst die Frage, ob der maximale Strahlenwert für Handyantennen erhöht werden soll. Doch Sunrise, Salt und Swisscom lobbyieren kräftig dafür, weil mit dem Gesetz auch die Versteigerung von Netzfrequenzen geregelt werden soll. Zwei Argumente sprechen dafür: Die internationale Gesundheitsorganisation WHO und die EU erlauben zehnmal stärkere Antennen; und die nächste Generation von Datenhandynetzen, genannt 5G, ist bald da. Für sie brauche man stärkere Antennen, so die Anbieter. Sara Stalder, Leiterin der SKS, widerspricht. Heute würden Antennennetze doppelt und dreifach gebaut und führten zu übermässiger Strahlung. «Solange sich Anbieter nicht koordinieren, muss man ihnen bei den Forderungen zur Senkung der Strahlenwerte nicht entgegenkommen.»
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