Swisscom, Sunrise und Salt verlieren gegen Seuzach
Die Bewohner der Zürcher Gemeinde finden Handyantennen hässlich und verbannten sie daher aus dem Zentrum. Das wollten sich die Mobilfunkanbieter nicht bieten lassen.

Die Bewohner von Seuzach legten sich mit mächtigen Gegnern an, als sie vor genau einem Jahr an der Gemeindeversammlung eine neue Bau- und Zonenordnung absegneten. Darin hielten sie fest, dass in der Winterthurer Vorortsgemeinde für Mobilfunkantennen fortan strenge Regeln gelten sollten.
Antennen für die überkommunale Versorgung sollten überhaupt nur noch in der Gewerbezone erlaubt sein – und die liegt in Seuzach zwei Kilometer abseits vom Ort. Auch Antennen für die Versorgung der Gemeinde sollten, sofern sie sichtbar sind, zuallererst im Gewerbegebiet errichtet werden und erst in zweiter und dritter Priorität in anderen Zonen. In der Kernzone sollten sie komplett verboten sein.
Dagegen wehrten sich die Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und Salt. Gemeinsam argumentierten sie, dass die Gemeinde Seuzach sie mit diesen Vorschriften am Erfüllen ihres Auftrags hindere. So müssten sie zum Beispiel den Handyempfang auf der Autobahn A1 südlich der Gemeinde sicherstellen, und das erfordere immer leistungsfähigere Anlagen. Wenn sie nur im abgelegenen Gewerbegebiet Antennen für die überkommunale Versorgung aufstellen dürften, wäre das «äusserst unbefriedigend». Auch die Regeln für die kommunalen Antennen ergäben keinen Sinn und seien nicht nachvollziehbar.
Das Argument der Ästhetik sticht
Das sieht das Baurekursgericht des Kantons Zürich jedoch anders. In seinem nun veröffentlichten Urteil weist es die Einsprache der Mobilfunkanbieter gegen die Seuzacher Bestimmungen zurück. Es sei sehr wohl möglich, die A1 aus der besagten Gewerbezone mit Mobilfunk zu versorgen – schliesslich liege diese direkt neben der Nationalstrasse.
Auch die Regeln für den Bau von Anlagen für die kommunale Versorgung seien angemessen. Dies, weil sie ausdrücklich nicht mit dem Schutz vor Strahlung argumentieren, sondern mit der optischen Beeinträchtigung. Es geht also darum, dass eine Umgebung wegen der Antennen als unästhetisch oder sonstwie unerfreulich empfunden werden könnte – eine Argumentation, die das Bundesgericht bisher gestützt hat.
Zudem lasse Seuzach den Bau ausser in der Kernzone grundsätzlich überall zu, wenn auch geknüpft an eine Prioritätensetzung. Dem «allenfalls notwendigen Netzausbau» stehe damit nichts im Weg. Vielmehr würden die Mobilfunkgesellschaften dadurch über eine «vergleichsweise grosse Flexibilität» verfügen.
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