Swisscom und Co. rekurrieren gegen Bauordnung
Mit neuen Bestimmungen verunmöglicht die Stadt Illnau-Effretikon praktisch den Bau von Mobilfunkantennen auf Hausdächern.
Im Juni segnete der Grosse Gemeinderat die teilrevidierte Bau- und Zonenordnung ab – nun muss sich die Baurekurskommission mit dem Papier befassen. Die drei grossen Mobilfunkanbieter wehren sich dagegen, dass künftig der Bau von Anlagen auf Dächern faktisch verunmöglicht werden sollte. Denn laut Bau- und Zonenordnung sind «keine dauerhaften, sichtbaren, technischen Anlagen zulässig, welche die Dachfläche um mehr als einen Meter überragen und nicht ausschliesslich dem Betrieb des Gebäudes dienen». Für die Swisscom ist diese Bestimmung klar unrechtmässig. «Schliesslich sind unsere Anlagen in der Regel über einen Meter hoch», sagt Mediensprecher Jürg Studerus.