Syrien-Rückkehrer sind im Visier des Nachrichtendienstes
Der Geheimdienst nutzt seine neuen Möglichkeiten zur Überwachung bereits rege. Das sorgt für Kritik.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat in seinen ersten Abhör- und Überwachungsoperationen auch zwei mutmassliche Syrien-Rückkehrer und mehrere Salafisten im Umfeld einer schweizweit bekannten Moschee ins Visier genommen. Dies geht aus einer Namenliste hervor, bei der die Überwachung vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt und die dieser Zeitung zugespielt wurde. Seit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes im letzten September darf der NDB in bestimmten Fällen verdächtige Personen mit elektronischen Aufklärungsmitteln abhören – allerdings erst nach einem komplizierten Bewilligungsverfahren.
Bei den mutmasslichen Jihad-Rückkehrern handelt es sich um zwei Männer, die wahrscheinlich 2013 nach Syrien reisten, um sich dem Islamischen Staat anzuschliessen. Gegen sie begann die Bundeskriminalpolizei 2015 zu ermitteln, wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation. Die Bundesanwaltschaft wollte sich nicht dazu äussern, ob sie gegen die beiden Männer auch ein Verfahren eingeleitet hat. In Fällen, in denen Bundesverfahren laufen, führt allerdings die Bundeskriminalpolizei Überwachungsmassnahmen durch, sofern die Bundesanwaltschaft dies anordnet. Der NDB darf sich in solche Fälle gewöhnlich nicht einmischen.
Umfeld einer Moschee
Unabhängig von den beiden mutmasslichen Jihad-Reisenden hat der Nachrichtendienst im letzten Herbst eine Gruppe von Salafisten überwacht, die aus dem Umfeld einer bekannten Moschee stammen. Dieses Gotteshaus ist immer wieder ins Gerede gekommen, weil diverse seiner Moscheegänger nach Syrien zum IS gereist waren oder dies zumindest versucht hatten. Unter den überwachten Personen befand sich auch einer der Moscheeverantwortlichen. Für ihn interessiert sich nicht nur der NDB, sondern auch ein ausländischer Nachrichtendienst. Ein weiterer Mann, gegen den Überwachungsmassnahmen ergriffen wurden, hat laut seinem Profil in den sozialen Medien zwischen 2013 und 2015 bei einer bekannten Schweizer Privatbank gearbeitet.
Zur Salafistengruppe gehört auch ein Konvertit. Er könnte dem NDB am meisten Kopfzerbrechen bereitet haben, denn er arbeitet für eine weltweit agierende Schweizer Firma mit Hauptsitz in Zürich, und zwar in einer Position, in der er die innere Sicherheit unmittelbar bedrohen könnte. Weil der NDB generell keine Auskunft zu seinen Ermittlungen gibt, ist nicht bekannt, was aus den Überwachungsmassnahmen wurde und ob der junge Mann immer noch als Sicherheitsrisiko eingeschätzt wird.
Aufwendige Bewilligung
Das Bewilligungsverfahren für Überwachungsmassnahmen des Nachrichtendienstes ist so aufwendig, dass die Bearbeitung eines Antrags zwei bis drei Monate dauern kann. Der NDB muss unter anderem glaubhaft machen, dass es bei einer zu überwachenden Zielperson einen Gewaltbezug gibt. Vermuten die Behörden hingegen einen bevorstehenden Terroranschlag – wie 2014 bei der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle –, wird die Bundeskriminalpolizei auf Anordnung der Bundesanwaltschaft tätig.
Damals hatte der NDB von den Amerikanern erfahren, dass mehrere Iraker einen Anschlag planen könnten. Obwohl die Behörden nie Details zu den angeblichen Plänen ermitteln konnten, wurden drei der vier Beschuldigten schliesslich wegen IS-Mitgliedschaft beziehungsweise Terrorismusunterstützung verurteilt. Nachdem das Trio die Strafen abgesessen hatte, wurden die Männer nach der Freilassung zumindest anfänglich abgehört. In solchen Fällen kann die Überwachung auch an die Kantonspolizei am Wohnort der Zielperson delegiert werden.
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