Täter von Rupperswil ist ehemaliger Jus-Student
Bekannten erzählte Thomas N., dass er Medizin studiere. Das ist gelogen. An der Uni Bern hat er Jura studiert – erfolglos. Zudem ist bekannt, dass er am Tatabend sein Glück im Casino versuchte.
Auch knapp zwei Wochen nach der Verhaftung des Vierfachmörders von Rupperswil ist nur wenig über das Privatleben des Mannes bekannt, der vier Menschen die Kehle durchgeschnitten hat. Bekannten erzählte der Mörder, er studiere Medizin. Wie die «NZZamSonntag» und die «SonntagsZeitung» berichten, war das gelogen. Thomas N. sei Studienabbrecher und bei mehreren Anläufen an der Universität gescheitert.
Im Herbst 2003 habe er mit einem Jus-Studium an der Uni Bern begonnen, nachdem er kurz zuvor erfolgreich die Neue Kantonsschule Aarau abgeschlossen habe, so die «SonntagsZeitung». Bereits nach einem Jahr habe er das Studium wieder abgebrochen. Birgit Bucher, Sprecherin der Universität Bern, sagt: «Thomas N. hat bei uns in den Jahren 2003 und 2004 während zwei Semestern Rechtswissenschaften studiert.»
Keinen Abschluss, keine Immatrikulation
Fünf Jahre später wagte er laut der «SonntagsZeitung» noch einmal einen Versuch. Nachdem er den Numerus-clausus-Eignungstest für das Medizinstudium bestanden hatte, schrieb er sich 2009 erneut an der Uni Bern ein. Kurz darauf habe der Rupperswiler seine Anmeldung aber wieder zurückgezogen. «Thomas N. hat an der Universität Bern weder einen Abschluss erlangt noch ist er aktuell bei uns immatrikuliert» sagt Bucher.
Möglich ist, dass Thomas N. noch an anderen Universitäten eingeschrieben war. Jedoch habe man in Zürich keine Kenntnis von einem Student namens Thomas N., in Basel und Freiburg wollten sich die Verantwortlichen nicht dazu äussern.
Kritik an Pflichtverteidigerin
Als ehemaliger Jus-Student dürfte Thomas N. eine Ahnung davon haben, was für ein Strafmass ihn für den Vierfach-Mord erwartet. Wie bekannt ist, hat er auf einen eigenen Anwalt verzichtet und sich für eine Pflichtverteidigerin entschieden. Renate Senn liess die Öffentlichkeit vergangene Woche wissen, dass sie aus Respekt vor den Opfern und ihren Hinterbliebenen ihren Mandanten «im Moment weder in der Öffentlichkeit verteidigen noch als dessen Sprachrohr dienen werde».
Diese Haltung kritisiert Staranwalt Thomas Fingerhuth, der einst für die Rechte der Zwillingsmörderin aus Horgen ZH gekämpft hat. Die Pflichtverteidigerin distanziere sich mit dieser Aussage von ihrem Mandanten. «Das geht nicht», so Fingerhuth zur «SonntagsZeitung». Ein Strafverteidiger, der für ein solches Mandat entscheide, müsse dies mit aller Konsequenz tun. Es sei sein Job, streng und ganz einseitig die Interessen seines Mandaten zu vertreten. «So bestialisch seine Taten auch sein mögen.»
Nach der Tat gings ins Casino
Am 21. Dezember 2015 hat Thomas N. in Rupperswil AG vier Menschen ermordet, eine 48-jährige Frau, ihre Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Zuvor hatte er sich am 13-jährigen Opfer sexuell vergangen. Wie der «SonntagsBlick» berichtet, habe der Täter nicht einmal zwölf Stunden später mit Kollegen das Casino Zürich besucht.
Gegen 22 Uhr habe er den Vergnügungstempel betreten, das System habe seinen Namen und sein Geburtsdatum erfasst. Bereits letzte Woche wurde bekannt: Am Abend der Tat ass Thomas N. mit Kollegen aus seiner Fussballmannschaft in einem Steakhouse in Zürich zu Abend. Anschliessend vergnügte er sich mit seinen Kollegen beim Glücksspiel. Erst am Morgen erpresste er von seinem Opfer Carla S. 10'000 Franken. Das Casino Zürich will sich auf Anfage von «SonntagsBlick» nicht zum Täter oder zu dessen Casino-Besuch äussern. «Aus Datenschutzgründen können wir keine Auskunft erteilen.»
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