Taggelder nicht ausgeschöpft: Verlängert sich der Anspruch?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Arbeitslosigkeit.

Mein Bruder verlor mit 57 Jahren seine langjährige Stelle. Seit Anfang 2017 bezieht er Arbeitslosentaggelder. Schon kurz nach der Anmeldung beim RAV fand er eine Teilzeitstelle; dort ist er seither auf Abruf tätig und verdient pro Monat höchstens 2400 Franken. Dank dieses Zwischenverdiensts kann mein Bruder die Arbeitslosenkasse deutlich entlasten, da sie ihm weniger Taggeld zahlen muss. Nun hat die RAV-Beraterin ihm aber unlängst gesagt, er werde im Dezember dieses Jahres ausgesteuert. Dies hat meinen Bruder in Panik versetzt, und auch ich selber bin darob sehr erstaunt. Ich war der Meinung, dass sich die Bezugsdauer verlängert, wenn man wegen eines Zwischenverdiensts nur einen Teil des Taggeldes bekommt. Stimmt das nicht?
Doch, das stimmt. Aber nur bedingt. Nicht alle Arbeitslosen mit Zwischenverdienst können von einer längeren Bezugsdauer profitieren. Das trifft auch für Ihren Bruder zu.
Warum ist das so? Ihr Bruder war zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit älter als 55 Jahre. Somit hat er Anspruch auf total 520 Arbeitslosentaggelder. Wenn er keinen Zwischenverdienst hätte, würde es zwei Jahre dauern, um alle 520 Taggelder zu beziehen. Da Ihr Bruder einen Zwischenverdienst erzielt, fällt sein Taggeld tiefer aus als das, was er zugute hätte. Daher bräuchte er länger als zwei Jahre, um den Anspruch auf die 520 Taggelder voll auszuschöpfen.
Nun ist aber die Bezugsdauer auf zwei Jahre befristet. Das heisst, man kann ab Beginn der Arbeitslosigkeit nur während maximal zweier Jahre Taggelder beziehen. Im Falle Ihres Bruders enden diese zwei Jahre im kommenden Dezember. Damit endet auch sein Taggeldanspruch.
Anders wäre es, wenn Ihr Bruder zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit jünger als 55 Jahre gewesen wäre. Dann hätte er zwar höchstens 400 Taggelder zugute gehabt; das sind umgerechnet weniger als zwei Jahre. Aber dank des Zwischenverdiensts hätte er den Bezug der Taggelder bis auf maximal zwei Jahre verlängern können.
Es mag für Ihren Bruder bitter sein, dass er seine Taggelder nicht voll ausschöpfen kann. Trotzdem macht sich der Zwischenverdienst bezahlt. Denn dadurch erhält er Kompensationszahlungen der Arbeitslosenkasse und hat unter dem Strich mehr Geld zur Verfügung, als wenn er nur das reguläre Taggeld bekäme.
Kommt dazu, dass Ihr Bruder auf seinem Zwischenverdienst wieder Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlt. Damit kann er sich einen neuen Anspruch auf Arbeitslosentaggeld erwerben. Dies ist allerdings ein schwacher Trost, zumal dieses neue Taggeld auf dem Zwischenverdienst berechnet würde. Daher ist es viel tiefer als das, worauf Ihr Bruder heute Anspruch hat. Davon könnte er nicht leben. Zudem bekäme er das Taggeld nur, wenn er seinen Zwischenverdienst-Job verlöre.
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