Tamedia entschuldigt sich bei Carl Hirschmann

Der «Tages-Anzeiger» und andere Publikationen der Tamedia-Gruppe haben von November 2009 bis Januar 2012 zahlreiche Berichte über Carl Hirschmann publiziert. Das Bundesgericht hat entschieden, dass mit dieser Berichterstattung die Persönlichkeit Carl Hirschmanns verletzt wurde. Insbesondere wurden teilweise spekulative, vor Gericht nicht belegte Vorwürfe in einer Art verbreitet, welche die Unschuldsvermutung missachtete. Das Gericht rügte nicht nur verschiedene Beiträge, sondern auch generell die überdurchschnittliche Intensität der Berichterstattung gegen Carl Hirschmann. Das Zürcher Handelsgericht hat zudem festgestellt, dass Carl Hirschmann wegen der Berichte eine schwere immaterielle Unbill erlitten hat, und es hat ihm dafür eine Genugtuung zugesprochen. Die Tamedia AG entschuldigt sich bei Carl Hirschmann für diese Persönlichkeitsverletzungen. Mit einer Einigung wurde der jahrelange Rechtsstreit jetzt beigelegt.
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