Tausende sexuelle Übergriffe bei den Zeugen Jehovas
Untersuchungen und Gerichtsverfahren in mehreren Ländern zeigen eine Parallelwelt, in der Loyalität zur Glaubensgemeinschaft mehr zählt als das Wohl der Kinder.

Die christlich-fundamentalistische Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, auch Wachtturm-Gesellschaft genannt, sorgt weltweit für Schlagzeilen, weil sie jahrzehntelang den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vertuscht und verheimlicht hat. Prozesse in vielen Ländern dokumentieren das grosse Ausmass der Übergriffe von zum Teil ranghohen Zeugen.
Die Behörden der meisten Länder wagen es aber nicht, Licht in das dunkle Kapitel der Glaubensgemeinschaft zu bringen, die eine Parallelwelt aufgebaut hat. In Grossbritannien allerdings untersuchen gleich zwei staatliche Kommissionen sexuelle Übergriffe bei den Zeugen Jehovas. In mehreren Prozessen müssen sich Gläubige für solche Taten verantworten.
Am systematischsten arbeitet zurzeit Australien solche Übergriffe auf. Die Untersuchungskommission Royal Commission hat in ihrem kürzlich erschienenen Bericht eine erschütternde Bilanz gezogen. Sie sieht sich deshalb gezwungen, ab dem 6. März weitere Untersuchungen durchzuführen.
Angehörige stellen sich nicht gegen die Leitung
Von 1950 bis 2014 haben mutmasslich 1006 Gläubige der Zeugen Jehovas 1800 Kinder sexuell missbraucht, heisst es im Bericht. Die Kommission stützt sich dabei auf interne Aufzeichnungen und Dokumente, die die Kommission beschlagnahmen liess. Weder die Leitungsgremien noch die Eltern der Opfer haben die Übergriffe den Behörden gemeldet. Die Angehörigen wagen es meist nicht, gegen den Willen der Leitungsgremien rechtliche Schritte zu unternehmen.
Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer erheblich ist, denn die Führungsinstanzen haben viele Unterlagen über den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vernichtet. Ausserdem muss befürchtet werden, dass viele Übergriffe nicht gemeldet wurden. Auch deshalb will die Kommission nun weitere Untersuchungen anstellen. Sie hat bei den Ermittlungen die Kompetenz von Gerichten, kann aber keine Urteile fällen. Sie meldete aber mehr als 700 Fälle den Behörden.
Täter wurden befördert
Von den rund 1000 mutmasslichen Tätern haben 579 die sexuellen Übergriffe gestanden. Insgesamt 28 von ihnen wurden befördert, obwohl sie im Verdacht standen, Minderjährige missbraucht zu haben. 410 wurden anfänglich ausgeschlossen, 230 von ihnen später jedoch wieder in die Gemeinschaft aufgenommen. Die Royal Commission wirft der grossen, weltweit verbreiteten christlichen Glaubensgemeinschaft vor, sexuelle Missbräuche zu vertuschen, nicht den Behörden zu melden und auch intern nicht aufzuarbeiten.
Für die Zürcher Sektenberatungsstelle Infosekta, die sich intensiv mit sexuellen Übergriffen bei den Zeugen Jehovas befasst hat, spielen dabei die patriarchalen Strukturen eine wichtige Rolle, weil sie die Position von Mädchen und Frauen schwächt. Die meist männlichen Täter verfügten über eine Autoritätsstellung. Problematisch ist für Infosekta auch, dass die Zeugen Jehovas eine eigene Gerichtsbarkeit kennen. Bei Verstössen gegen biblische Regeln tritt ein internes Rechtskomitee auf den Plan, das aus «Ältesten» besteht, also männlichen Führungskräften.
Bei einem sexuellen Missbrauch an einem Kind wird die «Zwei-Zeugen-Regel» angewendet, wie der Bericht der Royal Commission festhält. Das bedeutet, dass die Anschuldigungen nur untersucht werden, wenn der Täter geständig ist oder es für seine mutmassliche Tat mindestens zwei Zeugen gibt, neben dem Opfer also einen weiteren Zeugen. Dies ist bei einem sexuellen Missbrauch wohl eher selten der Fall. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, soll die Angelegenheit in Jehovas Hände gelegt werden, ergänzt Infosekta.
Eine Regelung für die Täter
Diese Strategie bedeutet für die Opfer eine hohe Hürde. Laut der Zürcher Beratungsstelle haben viele Opfer Hemmungen, eine Strafanzeige einzureichen. Ihnen werde oft gesagt, dass es illoyal gegenüber Jehova und der Glaubensgemeinschaft wäre, weil ein Verfahren ein schlechtes Licht auf die Organisation werfen würde. Laut den Untersuchungen der australischen Kommission haben manche Opfer Angst, innerhalb der Wachtturm-Gesellschaft geächtet und gemieden zu werden.
Die Kommission schreibt in ihrem Bericht weiter, die Zwei-Zeugen-Regel funktioniere in den meisten Fällen im Sinne des Täters. Dieser entgehe oft nicht nur der Strafe, sondern könne weiterhin an den Versammlungen teilnehmen und dort seinem Opfer begegnen. Ausserdem stelle er eine Gefahr für andere Kinder dar.
Die Kommission fordert deshalb, dass die Wachtturm-Gesellschaft die Zwei-Zeugen-Regel abschafft. Sie erachtet es auch als «unvermeidlich traumatisierend», dass die minderjährigen Opfer von sexuellen Übergriffen bei der Befragung dem Täter gegenübertreten müssten und ausschliesslich von Männern befragt würden. Weiter kritisiert die Kommission, dass die Zeugen Jehovas sexuelle Missbräuche an Kindern nicht den Behörden und der Polizei melden würden. Dies sei eine schwerwiegende Unterlassung, die die Sicherheit und den Schutz der Kinder nicht gewährleiste.
Dutzende Verfahren in den USA
Der Amerikaner William Bowen erlebte in seiner Funktion als Ältester, dass die internen Regeln der Wachtturm-Gesellschaft die Aufdeckung von Kindesmissbrauch verhinderten. Deshalb richtete er Ende der 90er-Jahre übers Internet einen Aufruf an Betroffene. Die vielen Reaktionen zeigten ihm die Tragweite der sexuellen Gewalt innerhalb der Wachtturm-Gesellschaft. Er trat aus der Glaubensgemeinschaft aus und gründete das Aufklärungsportal Silentlambs.org. Insgesamt wurden ihm in kurzer Zeit 23'720 mutmassliche Fälle von Kindesmissbrauch gemeldet, wobei 80 Prozent davon nie zur Anzeige gekommen seien.
Aktuell laufen in den USA Dutzende Verfahren gegen Zeugen Jehovas wegen sexueller Gewalt gegen Kinder. Meist ist auch die Wachtturm-Gesellschaft eingeklagt, weil der Schutz der Opfer mangelhaft gewesen sei und sie die Täter gedeckt habe. Entschädigungen und Bussen gehen in die Millionen.
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