Thailänderin muss 13 Jahre ins Gefängnis
26-mal soll eine Frau in Zürich mit einem Hammer auf den Vater ihres Partners eingeschlagen haben. Beweise gibt es nicht. Trotzdem ist sie letztinstanzlich wegen Tötung verurteilt worden.

Die Thailänderin hatte am 11. März 2014 in Zürich-Altstetten den Vater ihres Partners mit einem Gegenstand 26 Mal auf den Kopf geschlagen. Der 77-jährig starb in seiner Wohnung an den Verletzungen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden – vermutlich war es ein Hammer. Die Frau hat die Tat immer bestritten. Es gab keine DNA-Spuren, und es wurde nichts gestohlen.
Trotzdem ist die Frau vom Bezirksgericht Zürich und vom Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Urteil erfolgte anhand von Indizien. Der Staatsanwalt war überzeugt, dass die Vergangenheit die Frau wieder eingeholt habe. Er sprach von einem Déjà-vu der unglaublichen Art. Schon früher war die Frau in Trennungssituationen völlig ausgerastet und hatte die damaligen Partner attackiert.
Auch im jüngsten Fall hatte sich der Freund von der Frau nach vielen Jahren getrennt. Der «Schwiegervater» befürwortete diese Trennung. Das Tötungsdelikt sei deshalb aus Rache geschehen, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch «in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten».
Auch für das Bundesgericht reichten die Indizien für einen Schuldspruch. Die Frau sei die einzige Bezugsperson des Getöteten, die kein vollständiges Alibi für die Tatzeit hatte.
Urteil 6B_1427/2016 vom 27.04.2017
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