Thomas N. bleibt ordentlich verwahrt
Das Aargauer Obergericht sieht von einer lebenslänglichen Verwahrung des Vierfachmörders ab.

Alle sind da – ausser ihm. Das dreiköpfige Aargauer Obergericht, die Staatsanwältin, die Verteidigerin, die beiden Psychiater, rund 30 Medienvertreter. Nur er, der Vierfachmörder von Rupperswil, fehlt. Im März 2018 ist er vom Bezirksgericht Lenzburg zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie ist zusammen mit den Schuldsprüchen – unter anderemwegen Mord, räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexuellen Handlungen mit Kindern – mittlerweile rechtskräftig geworden.
Heute nun geht es darum, ob der mittlerweile 35-Jährige lebenslänglich, ordentlich oder gar nicht verwahrt werden soll. Ersteres fordert die Staatsanwältin, letzteres die Verteidigerin. Beide haben das erstinstanzliche Urteil angefochten. Für die Berufungsverhandlung hat sich Thomas N. dispensieren lassen – weil er zu dieser nichts Neues beitragen könne, wie seine Anwältin Renate Senn sagt. Es gehe vor Obergericht in erster Linie darum, Rechtsfragen zu klären.
Bald ist klar: Viel Neues ist auch von den Gutachtern Elmar Habermeyer und Josef Sachs nicht zu erfahren. Die renommierten Psychiater haben bei Thomas N. eine narzisstische beziehungsweise zwanghafte Persönlichkeitsstörung sowie eine Pädophilie feststellt. Sie haben ihm ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Und sie haben dargelegt, dass eine Therapie auf lange Zeit angelegt sein müsste, bis sie – wenn überhaupt – Erfolg hätte. Die Therapie sei aber nicht unmöglich. Bei all diesen Aussagen bleiben sie.
«Nichts geändert»
Bereits beim erstinstanzlichen Prozess hatten sich die beiden Psychiater ausführlich geäussert. «Hat sich an Ihren Aussagen etwas geändert?», fragt Oberrichter Jann Six. Sie antworten: «Es hat sich nichts geändert.» Oder: «Ich bleibe dabei.» Für die Berufungsverhandlung ist entscheidend: Die Psychiater, die in ihrer Karriere je rund 1000 Gutachten erstellt haben, sind nach wie vor und dezidiert der Ansicht, dass beim Vierfachmörder keine lebenslange Untherapierbarkeit besteht. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für die lebenslange Verwahrung nicht gegeben.
Angesprochen auf den Psychiater Frank Urbaniok, der ihn und Kollege Sachs vor wenigen Tagen in einem Interview frontal angegriffen hat, verweist Habermeyer auf das Studium von rund 30 Bundesordnern sowie 13 Stunden Gespräche mit Thomas N. Entstanden sei ein etwa 240-seitiges Gutachten. «Ich finde es ausgesprochen schwierig, wenn jemand seine Meinung zum Fall abgibt, ohne die Akten zu kennen», sagt er. Urbanioks Intervention führe die sowieso schon schwierige Arbeit der forensisch-psychiatrischen Gutachter «ad absurdum».
«Ein Delikt ist nicht auf eine Ursache zurückzuführen»
Auch Verteidigerin Renate Senn zeigt sich empört über die «Stimmungsmache». Der Expertenstreit entbrannte an Urbanioks Kritik, die Diagnosen von Habermeyer und Sachs seien «fachlich nicht abgestützt». Er könne «nicht nachvollziehen», dass sie Thomas N. für therapierbar hielten. Die narzisstische und zwanghafte Persönlichkeitsstörung und die Pädophilie würden nicht erklären, warum dieser die vier Menschen im Dezember 2015 ermordet habe. «Wenn man nicht weiss, warum jemand eine Tat begangen hat, dann weiss man auch nicht, was sich ändern müsste, damit das Risiko für einen Rückfall sinkt», sagte Urbaniok. Der Täter sei deshalb als untherapierbar zu beurteilen und lebenslänglich zu verwahren.
Direkte Kausalitäten gebe es in der Psychiatrie kaum, kontert Habermeyer. Ihm als Psychiater stehe keine Erklärung für ein Delikt zu. Er könne aber gewisse Verhaltensweisen skizzieren, die im Zusammenhang mit dem Delikt stünden. Damit liefere er einen «Verstehenshintergrund». Auch Sachs sagt: «Ein Delikt ist in der Regel nicht auf eine Ursache zurückzuführen.» Und: «Wir wissen nicht, können nicht wissen, was sich im Kopf von Thomas N. abgespielt hat. Vielleicht weiss er es nicht einmal selber.»
Nur 30-minütiger Beratung
Mit anderen Worten: Nur weil man die Tat nicht erklären könne, bedeute das nicht, dass eine Therapie keinen Erfolg haben werde. Dieser Argumentation folgt auch das Gericht in seinem Urteil, das nach nur 30-minütiger Beratung ergeht.
«Die Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung wären auch dann nicht gegeben, wenn keine Aussagen über die Erfolgsaussichten einer Therapie gemacht werden könnten», sagt Oberrichter Six. Das Gesetz verlange, dass ein Täter von zwei unabhängigen Gutachtern dauerhaft – also bis zum Lebensende – als untherapierbar beurteilt werde. Dies sei bei Thomas N. nicht der Fall. Eine ordentliche Verwahrung sei angezeigt.
Eine stationäre Therapie genüge nicht, um die Rückfallgefahr zu bannen. Noch weniger geeignet sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete ambulante Therapie. Sie wird aufgehoben. Neu dazu kommt ein lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen – auch wenn dieses bei Thomas N. kaum je wird greifen müssen.
Staatsanwältin Barbara Loppacher zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei von Anfang an ihr Ziel gewesen, eine Verwahrung zu erreichen. Verteidigerin Renate Senn geht davon aus, dass Thomas N. aus den Medien vom Urteil erfahren hat. «Er hatte die Hoffnung, dass es anders herauskommt.»
Alle sind da ausser ihm. Und den Opfern. Sie sind tot.
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