Todesstoss für Zürcher «Ringling»-Siedlung
Das Bundesgericht hat die Baubewilligung für die 277 Wohnungen in Zürich-Höngg aufgehoben. Sein Urteil über das Bauvorhaben ist vernichtend.

Es ist das Ende einer jahrelangen Auseinandersetzung zum umstrittenen Bau am Zürcher Stadtrand. Das Projekt «Ringling» ist nicht «besonders gut gestaltet» und gliedert sich in keiner Weise ins Ortsbild ein, schreibt das Bundesgericht. Damit erhalten über 80 Personen Recht, die in Lausanne Beschwerde gegen das Projekt eingereicht hatten. Die Bausektion des Zürcher Stadtrats hatte im Januar 2013 – im zweiten Anlauf – die Baubewilligung erteilt. Sowohl das Baurekursgericht als auch das Verwaltungsgericht wiesen die Rekurse beziehungsweise die Beschwerden dagegen ab.
Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, die Blockrandüberbauung stelle keine Beziehung zur baulichen oder landschaftlichen Umgebung her. Das Projekt falle klar aus dem Rahmen der in der Umgebung üblichen Bauten.
Zürcher Baugesetz verletzt
Dies widerspreche den Bestimmungen des Zürcher Planungs- und Baugesetzes. Dieses erlaubt bei Arealüberbauungen wie dem Projekt «Ringling», dass insbesondere bei den Bestimmungen zur maximal zulässigen Geschosszahl und zur Ausnützung im Vergleich zu gewöhnlichen Bauten abgewichen werden darf. Im Gegenzug werden jedoch besondere Anforderungen an die Gestaltung und Einordnung gestellt, die über das bei Regelbauten geltende Masse hinaus gehen.
Das Bundesgericht stützt somit die Kritik der Beschwerdeführer. Diese monierten, das Projekt erdrücke die bestehende Siedlung und nehme auf diese keine Rücksicht. Es handle sich um eine grossvolumige, geschlossene und verbundene Bebauung. Die Umgebung sei jedoch kleinteilig, offen und unterbrochen.
277 Wohnungen geplant
Das Projekt sah auf einer Fläche von rund 30'000 Quadratmetern eine ringförmige Wohnsiedlung mit Innenhof vor. Das als «Ringling» bezeichnete Gebäude sollte eine ununterbrochene Fassadenlänge von rund 650 Metern aufweisen. Die geplante Höhe betrug zwischen 18 und 25 Metern.
Neben 277 Wohnungen beinhaltete das Vorhaben einen Quartier- und Jugendtreff, einen Kindergarten und -hort, einen Laden und einen Quartierplatz.
Die Gegner jubeln
Das Land gehört der Stadt Zürich. Es war der Baugenossenschaft Sonnengarten, der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft und der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich im Baurecht übertragen worden.
«Wir sind, nach 10 jährigem Kampf, hocherfreut!», schreibt Jean E. Bollier, Präsident der «IG pro Rütihof – contra Ringling» und Ex-FDP-Gemeinderat, in einer Mitteilung.
Urteil 1C_313/2015 und 1C_317/2015 vom 26.08.2016
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch