Trinken die Schweizer bald «Elternzeit-Milch»?
Bleiben Kälber von Milchkühen nach der Geburt bei ihren Müttern, ist das artgerecht – aber gesetzeswidrig. Alain Bersets Fachleute wollen das ändern.

Die Konsumenten sehen es der Milch nicht an. Doch der Herstellung des «weissen Goldes» geht zumeist Trennungsschmerz voraus. Damit Kühe konstant Milch liefern, müssen sie einmal pro Jahr kalben. In der Regel werden die Kälber kurz nach der Geburt von ihrer Mutter getrennt und isoliert in sogenannten Iglus aufgezogen; die natürliche soziale Bindung kann so nicht wachsen. Futterautomaten, Melkroboter, Milchmengenerfassung per Computer: Für säugende Mütter ist in der Hochleistungs-Milchviehhaltung kein Platz.
Zum Ausdruck kommt das auch in der Gesetzgebung. In der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft bezeichnet der Bundesrat Milch als «das ganze Gemelk». Doch diese Definition schliesst aus, dass Kälber am Euter ihrer Mutter trinken. Tun sie es doch, geht ein Teil des «ganzen Gemelks» verlustig, die Verordnung wird verletzt. Gleichwohl gibt es bereits heute (wenige) Schweizer Bauern, die auf Kuhmilch aus sogenannt muttergestützter Kälberaufzucht setzen – und sich damit juristisch auf brüchigem Eis bewegen.
Weg vom «ganzen Gemelk»
Damit soll Schluss sein. Der Bundesrat soll die bestehende Definition ersetzen durch «das unveränderte Gemelk», wie dies bereits in der EU der Fall ist. Dies verlangt Nationalrätin Martina Munz (SP, SH) in einer Motion, die sie noch in dieser Session einreichen wird. «Damit können innovative Milchproduzenten in Zukunft die Kuhmilch aus muttergestützter Kälberaufzucht legal vermarkten.» Das, so Munz weiter, stärke die Qualitätsstrategie, welche die Schweizer Landwirtschaft verfolge, und steigere die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.
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Hinter dem Vorstoss stehen nicht nur links-grüne Kreise. Auch der oberste Bauer der Schweiz, CVP-Nationalrat Markus Ritter, unterstützt das Anliegen. «Wir sind grundsätzlich offen für Neues», sagt der Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes. Ritter schlägt vor, die geforderte Neuerung auf Verordnungsstufe explizit festzuhalten mit der Formulierung, dass die muttergebundene Kälberaufzucht auf Gesuch hin zulässig sei. «Es könnten dann Erfahrungen gesammelt und die Bewilligungen allenfalls sistiert werden, falls es Probleme gibt.»
Zusammensetzung der Milch verändert sich
Potenzielle Schwierigkeiten sieht Ritter, weil sich die Zusammensetzung der Milch für die Konsumenten ändert, wenn das Kälbchen am Euter saugt, etwa punkto Fettgehalt oder Mineralstoffe. Ritter gibt zudem zu bedenken, dass das Absetzen der Kälber problematisch bleibe, auch wenn dies statt kurz nach der Geburt erst nach einigen Monaten geschehe.
In der Tat gibt es noch offene Fragen, auch punkto Wirtschaftlichkeit. Erprobte Bauern berichten, es falle der Aufwand für die Kälberfütterung weg, das gebe weniger Arbeit und sei folglich ein Gewinn. Andere Bauern dagegen sprechen von einem Risiko, weil die Milchmenge, die sie absetzen, insgesamt sinken könne und die Umstellung teuer sei. Auch bezweifeln sie, ob die Konsumenten bereit sind, allenfalls etwas mehr für diese Art von Milch zu bezahlen. Dies umso mehr, als viele Konsumenten gar nicht wüssten, dass Milchkühe ihre Kälber in der Regel nur kurz bei sich hätten, der Mehrwert also nicht bekannt und damit auch kaum zu verkaufen sei.
Erste Erfahrungen zeigen jedoch: Die Milch entspricht durchaus einem Kundenbedürfnis – wenn auch noch nicht klar ist, ob sie das Potenzial hat, mehr als ein Nischenprodukt für eine in Tierschutzfragen sensitive Klientel zu werden.
In Deutschland wird die Milch bereits vermarktet – als «Elternzeit-Milch». Die Agrarwissenschaftlerin Gesa Busch bestätigte unlängst in der «Süddeutschen Zeitung» die grosse Nachfrage. Ihre Forschung an der Universität Göttingen zeige, dass mehr als 80 Prozent der Bürger eine frühe Trennung von Muttertieren und ihrem Nachwuchs ablehnen würden. Auch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) im aargauischen Frick erhält «immer wieder» Anfragen von Konsumenten, die wissen möchten, wo sie solche Milch kaufen könnten. Nationalrätin Munz hofft denn auch: «Das könnte ein grosser Trend werden.»

Zumindest beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) rennt Munz offene Türen ein. Die Fachleute von Bundesrat Alain Berset planen, den fraglichen Artikel in der Verordnung zu überarbeiten. «Insbesondere der Punkt, dass die Milch ‹das ganze Gemelk› ist, soll gestrichen werden», so das BLV.
Aktuell laufen die Vorarbeiten, voraussichtlich Ende Jahr erfolgt eine öffentliche Anhörung, den abschliessenden Entscheid wird Berset fällen. Läuft alles plangemäss, können Schweizer Bauern «Elternzeit-Milch» ab Ende 2019 ausloben und vermarkten – ganz legal.
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