UBS-Daten von Schweizern in deutscher Hand
Über die Schweizer Grossbank entlädt sich angeblich ein «Sturm von Unmut». Sie hat kürzlich viele Schweizer Kunden über ein Datenleck informiert. Nun schaltet sich die Finma ein.
Bei einer Razzia am Hauptsitz der UBS Deutschland in Frankfurt fielen den deutschen Behörden 2012 Daten von Kunden aus mehreren Ländern in die Hände – darunter auch solche mit Schweizer Domizil.
Die Grossbank hat die betroffenen Schweizer Kunden nun mit einem Schreiben informiert, wie die «Finanz & Wirtschaft» berichtet. «Dem Vernehmen nach» sollen mehrere Tausend Personen betroffen sein. UBS verweise die Kunden auf ihren Berater und habe eine Hotline eingerichtet. Dort entlade sich «anscheinend ein Sturm von Unmut».
Kunden mit Hypotheken und Vorsorgekonti
UBS-Sprecher Samuel Brandner wollte sich dazu auf Anfrage von Redaktion Tamedia nicht äussern und verwies auf die Medienmitteilung vom 5. Juli. Dort ging es in erster Linie um eine Verfügung der Schweizer Steuerbehörden um Lieferung von Daten französischer Kunden. Die UBS zweifelt die Rechtmässigkeit des Gesuchs aus Frankreich an und kündigt rechtliche Schritte dagegen an.
In der Mitteilung weist die UBS schon darauf hin, dass auch Schweizer Kunden betroffen sind. Es handle sich um Daten aus dem Jahr 2009, hauptsächlich von Privaten. Ein grosser Teil beziehe sich auf Kunden mit Hypotheken und Vorsorgekonti.
Daten für Software-Test in Deutschland?
Weshalb sich die Daten aus der Schweiz am Sitz in Deutschland befanden, ist nicht bekannt. UBS-Sprecher Brandner verwies auch bei dieser Frage auf die Medienmitteilung, die dazu aber keine Informationen enthält.
In einem Bericht der NZZ ist von einem möglichen Missverständnis die Rede. Die Daten könnten im Rahmen eines Softwaretests «irrtümlicherweise» nach Deutschland gelangt sein. Denn laut einem Experten führt die UBS eigentlich «aus Prinzip» solche Tests in der Schweiz und nicht in Deutschland durch.
Für die Tests würden Daten bestehender Kunden verwendet. Die Namen werden zwar unkenntlich gemacht, andere Informationen wie Kontostand und Bewegungen bleiben jedoch. So könne die Software realitätsnah getestet werden.
Verletzung des Bankgeheimnisses?
Im UBS-Schreiben an die in der Schweiz domizilierten Kunden, das der «Finanz & Wirtschaft» vorliegt, steht jedoch ausdrücklich, die in Deutschland beschlagnahmten Daten beinhalteten auch die Namen.
Die UBS könnte sich mit der Lagerung umfangreicher Daten nichtdeutscher Kunden in Deutschland der Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses schuldig gemacht haben. Ein spezialisierter Anwalt sagt in der NZZ jedoch, es sei Schweizer Banken grundsätzlich erlaubt, Kundendaten inklusive der Namen im Ausland aufzubewahren – wenn sie die entsprechenden Vorschriften einhalten.
Die Bankenaufsichtsbehörde Finma ist in dem Fall aktiv geworden. Finma-Sprecher Tobias Lux teilt in einem knappen Statement mit: «Wir stehen in Zusammenhang mit dem Datenvorfall in Deutschland mit der Bank im engen Kontakt und klären den Fall ab.» Die Bank selber äussert sich auf Anfrage von Redaktion Tamedia dazu nicht.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch