UBS geht nach Pariser Urteil in die Offensive
Juristen der Bank lassen kein gutes Haar an der Begründung für die Milliardenbusse im Strafprozess. Das Urteil enthält einige Merkwürdigkeiten.

Die UBS hat den Strafprozess in Frankreich in erster Instanz krachend verloren. Nun will die Bank den Kampf um die öffentliche Meinung gewinnen. Und geht in die mediale Offensive.
«Das Urteil ist extrem oberflächlich, inkonsistent und widersprüchlich», heisst es in einer Medienmitteilung der Bank, in der die UBS den Richterspruch regelrecht zerpflückt. Fast anderthalb Stunden haben zudem die beiden Anwälte der Bank, Denis Chemla und Jean Veil, gemeinsam mit UBS-Chefjurist Markus Diethelm in einer eilig anberaumten Telefonkonferenz von Paris aus ihre Sicht der Dinge dargelegt.
Als Geldwäscherei gewertet
Am Mittwoch hatte die 32. Kammer des Pariser Strafgerichts die UBS zu einer Busse von 3,7 Milliarden sowie 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die UBS AG von 2004 bis 2011 illegal Kunden in Frankreich angeworben habe. Zudem habe sie zwischen 2004 und 2012 mit Diensten wie Nummernkonten französischen Kunden geholfen, Steuern zu hinterziehen, was als Geldwäscherei gewertet wird.
«Ich habe in 50 Jahren Anwaltstätigkeit noch nie so eine dürftig begründete Entscheidung gesehen», erklärte Staranwalt Jean Veil. So liess die UBS den Text des Urteils analysieren. Demnach habe die Richterin Christine Mée gerade mal 29 Prozent des 217 Seiten dicken Urteils selbst geschrieben, der Rest sei aus der Strafklage einfach kopiert worden.
In der Tat ergeben sich bei der Lektüre des Urteils Merkwürdigkeiten. Die exorbitante Bussenhöhe von 3,7 Milliarden Euro wird in dem Text auf nur anderthalb Seiten abgehandelt. Richterin Mée argumentiert zunächst auf Seite 202, dass die Bemessungsgrundlage für die Busse für Geldwäscherei die Summe der nicht gezahlten Steuern auf die hinterzogenen Gelder sei. Zwei Absätze später dann legt sie aber als Bemessungsgrundlage für die Busse jene 3,7 Milliarden Euro zugrunde, welche die 3983 französischen Steuerpflichtigen via Selbstanzeige deklariert hatten.
Urteil sorgt auch in Frankreich für Aufsehen
Überhaupt nicht begründet wird zudem, warum das Gericht dem französischen Staat statt der geforderten 1,6 Milliarden Euro Schadenersatz nur 800 Millionen zuspricht.
Die UBS-Vertreter verweisen zudem auf eine Inkonsistenz mit Blick auf den Vorwurf, die Schweizer Bank habe illegal Kunden auf französischem Boden angeworben. Denn auf Seite 184 des Urteils heisst es: «Es ist zutreffend, dass keiner der in der Untersuchung angehörten UBS-Kunden erklärt hat, in Frankreich von einem Schweizer Kundenberater angegangen worden zu sein.» Dies wischt Richterin Mée aber vom Tisch, die Zeugen seien in dem Punkt nicht glaubwürdig.
Die Urteilsbegründung sorgt auch in der französischen Presse für Aufsehen. Für die Wirtschaftszeitung «Les Echos» ist diese «eine kleine juristische Sensation». Da die Richterin die Wurzeln des Betrugs in der «vertikal strukturierten, systematischen und alten Organisation» der Bank sieht, habe das Gericht darauf verzichtet, auf die Details der Vorwürfe und die Beweise einzugehen. Das Blatt sieht in dem Urteil einen «Anreiz» für Unternehmen, sich auf den neu im französischen Recht eingeführten Vergleich einzulassen.
HSBC kam mit einem Vergleich davon
In der Telefonkonferenz war daher Thema, ob die UBS nicht bereue, davon keinen Gebrauch gemacht zu haben. «Wir haben keinen Vergleich abgeschlossen, weil wir uns nicht einig geworden sind», sagte dazu Anwalt Chemla. Sprich, die Staatsanwaltschaft habe zu viel gefordert, laut «Les Echos» seien es über 2 Milliarden Euro gewesen.
Der Fall der UBS sei zudem nicht mit jenem der HSBC Schweiz zu vergleichen, so Chemla. HSBC kam mit einem Vergleich über 300 Millionen Euro davon. Die Ermittlungen gegen die Bank beruhten indes auf Kundendaten, welche der Ex-Informatiker Hervé Falciani gestohlen hatte. Frankreichs Behörden hätten mit dem Straftäter zusammengearbeitet und so einen Verfahrensfehler begangen. «Deshalb war der Staatsanwalt bescheidener», hiess es.
An der Börse verbuchte die UBS-Aktie erneut Verluste. Anleger sorgen sich, dass allfällige Rückstellungen für die Bussen die Gewinne und die Ausschüttungen drücken könnten.
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