UBS in Paris zu Mega-Busse verurteilt – Aktie sackt ab
Umgerechnet über 5 Milliarden Franken soll die Schweizer Grossbank in Frankreich zahlen. Anleger verkaufen nach dem Urteil UBS-Papiere.

Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS, in dem es im Kern um den Vorwurf von Geldwäscherei und Beihilfe zur Steuerhinterziehung geht, haben die Richter am Mittwoch ihr Urteil verkündet. Die grösste Schweizer Bank wurde dabei schuldig gesprochen und muss eine Busse von 3,7 Milliarden Euro bezahlen. Das ist die höchste Busse, die die französische Justiz je für Steuerhinterziehung ausgesprochen hat.
Die französische UBS-Tochter wurde für die obigen Vergehen ebenfalls schuldig gesprochen und wurde zu einer Busse von 15 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht sprach von einem «aussergewöhnlich schweren» Vergehen der Bank.
Zusätzliche Schadenersatzzahlungen
Ausserdem muss die Bank Schadenersatz in Höhe von 800 Millionen Euro an den französischen Staat zahlen. Dieser hatte 1,5 Milliarden gefordert. Der Anwalt der Republik hatte den Aufbau eines ausgeklügelten Betrugs- und Geldwäschereisystems beanstandet. Im Juli 2014 hatte die UBS im Fall Frankreich bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.
Angeklagt waren auch sechs UBS-Kaderleute. Fünf der sechs erhielten Bewährungsstrafen und Bussgelder von bis zu 300'000 Euro. Nur Raoul Weil, die ehemalige Nummer 3 der UBS, wurde freigesprochen, da er laut Gericht mit dem französischen Markt direkt nichts zu tun gehabt hat.
UBS-Aktie stark unter Druck
Die UBS-Aktie hat stark auf die ersten News zum Urteil reagiert und büsste bis gegen 16.25 Uhr um 3,1 Prozent auf 12,45 Fr. ein, während der Gesamtmarkt SMI um 0,6 Prozent im Plus stand. Zeitweise war die Aktie gar bis auf 12,24 Fr. gefallen. Die Busse sei höher ausgefallen erwartet, sagte ein Händler. Im Markt sei mit einer Strafe zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro gerechnet worden.

Ein weiterer Händler erklärte, die Strafe entspreche zwar in etwa den Erwartungen - immerhin habe die Pariser Staatsanwaltschaft eine Busse in dieser Höhe gefordert. Dennoch sei die Nachricht natürlich nicht gut für die Bank, die auf eine tiefere Busse gehofft habe.
Geldtransfers in die Schweiz angeblich verschleiert
Gedauert hatte der Prozess gegen die UBS vom 8. Oktober bis 15. November letzten Jahres. Die Bank habe französische Kunden dazu angestiftet, Gelder am Fiskus vorbei zu schmuggeln, warf die Staatsanwaltschaft der Bank vor. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxiert.
Die Tochter UBS France soll für die Anwerbung reicher Kunden exklusive Anlässe organisiert haben. So wurden die Kunden etwa ans Tennisturnier Roland Garros, Golfturniere oder Konzertabende eingeladen.
Nach Dokumenten, die deutsche Behörden den französischen Ermittlern übergaben, legten insgesamt rund 38'000 französische Kunden elf Milliarden Euro bei der Bank an. Die Geldtransfers in die Schweiz soll die UBS verschleiert haben.
UBS kündigt Berufung an
Die UBS hatte die Anschuldigungen stets zurückgewiesen und will nun Berufung einlegen, wie sie kurz nach dem Urteil angekündigte. Sie zeigte sich in der Stellungnahme «mit dem Urteil absolut nicht einverstanden». Man habe in diesem Fall während der gesamten Untersuchung und während des Prozesses konsequent alle strafrechtlichen Vergehen bestritten.
Die Verurteilung werde nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiere auf den unbegründeten Anschuldigungen ehemaliger Mitarbeiter, die im Prozess nicht einmal angehört worden seien, schrieb die UBS weiter. Dem Urteil fehlten auch «Beweise und eine glaubwürdige Methodik» für die Berechnung der Geldbusse und des Schadens.
Man werde deshalb gegen das Urteil Berufung einlegen und prüfen, ob die schriftliche Entscheidung weitere Schritte erfordere. Laut UBS setzt nach französischem Recht ein Berufungsverfahren das Urteil des Gerichts aus und führt zu einer Verweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht. Dieses muss dann den ganzen Fall erneut verhandeln.
Die nächste Instanz wäre dann der Kassationsgerichtshof (cours de cassation), welcher den Fall noch einmal komplett aufrollen würde. Ein neuer Prozess dürfte kaum vor dem Jahr 2020 beginnen.
Die Anklage stützte sich primär auf die Aussagen ehemaliger UBS-Mitarbeiter, wie zum Beispiel der ehemaligen Nummer zwei der UBS France, Patrick de Fayet. Dieser hatte sich vorab schuldig bekannt, bei unerlaubten Kontakten zwischen Schweizer UBS-Beratern und französischen Kunden geholfen zu haben.
Die Verteidigung der UBS verwies indes darauf, dass die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet hat, ihre Zeugen vor Gericht zu laden, offenbar aus Angst, dass ihre Aussagen einer näheren Prüfung nicht standhalten würden. Zudem konnte die Staatsanwaltschaft im Prozess keinen französischen Kunden präsentieren, der von einem Schweizer UBS-Berater angeworben wurde.
Vergleichbare Fälle?
Die Schweizer Tochter der britischen Grossbank HSBC konnte einen vergleichbaren Fall wie jenen der UBS noch mit einem Vergleich aus dem Weg räumen. Der Ex-Mitarbeiter Hervé Falciani hatte Bankkunden-Daten von HSBC Schweiz den französischen Steuerbehörden übergeben, was in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei von hinterzogenen Geldern mündete. Um einen Prozess zu vermeiden, nutzte HSBC die neu im französischen Recht geschaffene Möglichkeit eines Vergleichs mit Schuldanerkennung. Im Zuge dessen zahlte HSBC Schweiz einen Betrag von 300 Millionen Euro.
Steuerstreit ohne Ende?
Auch darum geht es in dem Verfahren in Frankreich. Die UBS will einen Musterschuldspruch vermeiden, der Länder wie Italien oder Spanien auf die Idee bringen könnte, den Staatssäckel mit Bussen aufzufüllen. Bisher hat sich UBS wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Steuerhinterziehung als Erstes in den USA mit der Justiz geeinigt und im Jahr 2009 eine Busse von 780 Millionen Dollar gezahlt. Mit der deutschen Justiz einigte sich die UBS im Jahr 2014 auf eine Zahlung von 300 Millionen Euro. Da Deutschland für die UBS stets der viel wichtigere Markt als Frankreich war, will die Grossbank nicht akzeptieren, in Frankreich eine vielfach höhere Busse zahlen zu müssen.
SDA/AFP/ali
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