UBS-Staatsvertrag: US-Kunden planen eine Klage in Strassburg
Der Gerichtshof für Menschenrechte soll das schweizerisch-amerikanische Amtshilfeabkommen prüfen.

Die Beschwerde steht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Keystone
Der schweizerisch-amerikanische UBSStaatsvertrag wird zum Fall für Strassburg. Die Lausanner Anwaltskanzlei Bonnard Lawson bereitet eine entsprechende Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. Zwar warten ihre Klienten – amerikanische UBS-Kunden – noch immer auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.