Ü40-Jährige müssen drinnen bleiben
Zürcher Jugendliche können bei der Stadt eine Sonderbewilligung für Partys im Freien beantragen. Warum eigentlich nur sie?

Es waren randalierende Jugendliche, die mit ihrem Protest für mehr Freiräume dafür sorgten, dass sich der Stadtrat vor genau fünf Jahren zur Einführung der «Jugendbewilligung für Outdoor-Partys» genötigt fühlte. Seither können 18- bis 25-Jährige ohne viel Bürokratie eine Erlaubnis für unkommerzielle Feste im Freien beantragen. Rund zwanzig bis dreissig waren es bisher jährlich.
Diese Altersbeschränkung findet «Tages-Anzeiger»-Kolumnist Alex Flach antiquiert. «Die Stadtverwaltung setzt damit voraus, dass Menschen, die älter als 25 Jahre sind, keine Outdoor-Partys feiern möchten», schreibt er am Montag im Stadtblog. Das Partypublikum habe sich über die Jahre verändert. Die Vorstellung, dass Leute ab Mitte 20 nicht mehr in die Clubs gehen, sei antiquiert.
Zwei Generationen tanzen zusammen
Die Kinder der Partygänger aus den 90ern seien inzwischen alt genug, um auch mal länger ohne Papi und Mami zu sein. «Das gibt ihren Eltern wieder die Möglichkeit, auszugehen – und sie wollen zu der Musik tanzen, die sie früher schon gehört haben.» Ü40-Partys seien für dieses Publikum keine Alternative. «Das ist nicht der richtige Sound für sie und auch nicht die richtige Atmosphäre: An Ü40-Partys herrscht Torschlusspanik. Da spürt man die Angst.»
Weil sich so die jungen Partygänger mit jenen der frühen Techno-Bewegung die Tanzfläche teilen, hat das zur Folge, dass das Durchschnittsalter in vielen Zürcher Clubs laut Flach heute bei gut 30 Jahren liegt. «Weil es seit den 90ern keine neue Musikbewegung gab, tanzen nun zwei Generationen zu elektronischer Musik.»
In den Sommermonaten ist aber für Tanzfreudige im fortgeschrittenen Alter Schluss mit lustig. «Wenn es draussen 35 Grad warm ist, läuft drinnen praktisch nichts mehr. Einige Clubs schliessen sogar. Dann können die unter 25-Jährigen eine Outdoor-Bewilligung beantragen. Alle übrigen haben das Nachsehen», sagt Flach. Dabei hätten auch ältere Generationen das Bedürfnis, im Freien zu Tanzen.
Die Altersbeschränkung bleibt
Um die Altersbeschränkung aufzuheben, müsste der Zürcher Stadtrat die Veranstaltungsrichtlinien ändern. Das Alter für die sogenannten Jugendpartys ist dort im Artikel 14 festgehalten: «Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit Wohnsitz in der Stadt Zürich werden nicht kommerzielle Jugendpartys im Freien bewilligt.»
An dieser Bewilligungspraxis will die Stadt Zürich allerdings festhalten. Schliesslich gehe es darum, Jugendlichen mit kleinem Budget die Möglichkeit zu geben, ausserhalb der Clubs günstig zu feiern, sagt Robert Soós, Sprecher des Zürcher Sicherheitsdepartements. Für die beginnende «Outdoor-Partysaison» – sie dauert gemäss Merkblatt der Stadt von Mai bis Ende Oktober – seien daher keine Änderungen geplant. Erste Anpassungen der Vorschriften musste die Stadt trotzdem schon vornehmen, weil es häufiger zu Lärmklagen kam und kommerzielle Veranstalter Jugendliche vorgeschoben haben, um Partys unter freiem Himmel durchführen zu können.
Warum nicht eine Quartierveranstaltung?
Neu dürfen seit 2015 statt 400 nur noch 300 Personen an einer solchen Outdoor-Party teilnehmen. Musste bei der Einführung vor fünf Jahren nur ein Zürcher Jugendlicher bei der Stadt für die Bewilligung vortraben, so sind dazu nun deren drei nötig. Der Besuch einer Informationsveranstaltung zu den Outdoor-Partys ist zudem für mindestens einen von ihnen obligatorisch. Am Ende des Bewilligungsverfahrens steht neu auch ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern der Stadt und der Organisatoren. Diese neue Praxis habe sich sehr bewährt, sagt Soós, «insbesondere der direkte Kontakt zu den Veranstaltern im Rahmen der Vorbereitungsgespräche.»
Die Zahl der illegalen Partys sei gemäss Soós seit der Einführung der neuen Bewilligungspraxis zurückgegangen. Ganz verschwunden sind sie aber nicht. Und da die Altersbeschränkung für die Erteilung einer Bewilligung nicht aufgehoben wird, dürfte auch in dieser Saison die eine oder andere illegale Outdoor-Party in und um Zürich stattfinden. Soós rät jedoch allen Ü25-Jährigen dazu, den üblichen Bewilligungsweg einzuhalten. «Quartierveranstaltungen können beispielsweise einmal jährlich bis 2.00 Uhr bewilligt werden.»
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