Und dann verbrüht sich die Fünfjährige mit heissem Wasser
Der Vorfall in einem Stadtzürcher Kinderhort hat verheerende Folgen. Die Leiterin ist wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt die Leiterin des Horts, verzichtet aber auf eine Strafe. Foto: Urs Jaudas
Man möchte sich das gar nicht vorstellen, was man in der Anklageschrift liest: «… worauf sich das heisse Wasser über sie ergoss und ihr an Brustkorb, Hals, Schulter und linkem Oberarm Verbrühungen II. und teilweise III. Grades zufügte, was zu bleibenden Narben im Bereich der transplantierten Areale führte.»