Uni zeigt Christoph Mörgeli an
Die Universität Zürich hat Nationalrat Christoph Mörgeli angezeigt. Sie wirft ihm Amtsgeheimnisverletzung vor. Er soll vertrauliche Namen publiziert haben.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat am Dienstag von der Universität Zürich Post erhalten. Diese will ihren einstigen Mitarbeiter Christoph Mörgeli zur Rechenschaft ziehen. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» schreibt, wirft die Uni dem Medizinhistoriker Amtsgeheimnisverletzung vor.
Grund dafür ist eine Folie, die Mörgeli anlässlich einer Medienkonferenz zeigte. Sie beinhaltete Namen einer internationalen Kommission, welche die Objektsammlung des Medizinhistorischen Instituts und Museums beurteilt hatte. Die Mitglieder dieser Kommission hatte die Universität als vertraulich eingestuft. Sie sieht in deren Publikation darum eine Amtsgeheimnisverletzung. Mörgeli hatte die Folie beigezogen als Verteidigung gegen die von der «Rundschau» erhobenen Vorwürfe, er habe für ungenügende Dissertationen Doktortitel verliehen.
Wortklauberei um Schreiben der Uni
Wie Uni-Sprecher Beat Müller gegenüber der NZZ betont, will die Universität das Schreiben an die Zürcher Untersuchungsbehörde nicht als Anzeige verstanden wissen. Es handle sich dabei lediglich um einen erneuten Hinweis auf die Amtsgeheimnisverletzung. Die Universität hatte die Staatsanwaltschaft im April darauf aufmerksam gemacht, verzichtete aber auf eine Anzeige, weil es sich beim Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung um ein Offizialdelikt handelt. Für die Staatsanwaltschaft gilt das jüngste Schreiben der Universität allerdings als Anzeige.
Bevor das Verfahren gegen Mörgeli eröffnet wird, muss der zuständige Staatsanwalt prüfen, ob das Zürcher Obergericht die Ermittlungen genehmigen muss. Grund dafür ist Mörgelis frühere Stellung als kantonaler Beamter, wie Corinne Bouvard, Sprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, sagt. Christoph Mörgeli wollte gegenüber der NZZ die jüngsten Entwicklungen nicht kommentieren.
Gleichzeitig und vom jüngsten unabhängig läuft seit vergangenem Jahr das Verfahren gegen eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter der Universität, welche verdächtigt werden, denselben Bericht an den «Tages-Anzeiger» weitergeleitet zu haben. Die beiden waren im November in Haft genommen und wieder auf freien Fuss gesetzt worden. Sie sind derzeit von der Uni freigestellt.
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