Unispital rechnet mit ungültigen Tarifen ab
Die Fallpauschalen des Zürcher Universitätsspitals seien nicht korrekt ermittelt worden, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Seit 2012 rechnet das Universitätsspital über Fallpauschalen ab, gleich wie die andern Spitäler im Kanton und in der ganzen Schweiz. Über die Höhe dieser Pauschalen müssten sich eigentlich die Spitäler mit den Versicherern einigen, so sieht es das Gesetz vor. Gelingt dies nicht, muss der Standortkanton den Tarif verfügen. In den meisten Fällen kam bisher Variante zwei zur Anwendung, und oft haben die Spitäler und/oder die Kassen danach den verfügten Tarif juristisch angefochten. Auch im Kanton Zürich. Viele Spitäler verrechnen deshalb bis heute nur provisorische Tarife.