Unterstützung für das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot
Die ständerätliche Wirtschaftskommission spricht sich dafür aus, dass in der Nacht kein Alkohol verkauft werden darf. Im gesamten Ständerat könnte das Verbot aber trotzdem kippen.

Alkohol soll zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im Detailhandel nicht mehr verkauft werden dürfen. Die ständerätliche Wirtschaftskommission (WAK) unterstützt knapp den Vorschlag des Bundesrates. Dafür will sie das Verbot von «Happy Hours» aus dem Gesetz kippen.
Für das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol sprach sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Mit dem Verbot soll der Jugendschutz gestärkt werden: Die Mehrheit geht davon aus, dass das Verbot die Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken für Jugendliche deutlich einschränkt.
Knappe Mehrheit
Aus Sicht der Minderheit könnten sich Jugendliche auch mit einem Verkaufsverbot in der Nacht mit Alkohol eindecken, einfach vor 22 Uhr. Dafür schränke das Verbot die ganze Bevölkerung ein. Angesichts der knappen Mehrheit ist die Ausgangslage im Ständerat, welcher das Alkoholgesetz in drei Wochen behandelt, offen.
Mit einer deutlicheren Mehrheit von 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die WAK, das Verbot für sogenannte Lockvogelangebote aus dem Gesetz zu streichen. Der Passus verbietet heute Vergünstigungen für Spirituosen und damit faktisch «Happy Hours». Der Bundesrat wollte am Verbot festhalten.
SDA/kle
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