Untersuchung im Fall Stettbacher angeordnet
Ein externer Rechtsanwalt soll die Vorwürfe, die gegen den freigestellten höchsten Armeearzt Stettbacher erhoben worden sind, nun abklären.
Bundesrat Guy Parmelin hat eine Administrativuntersuchung zur Klärung der Vorwürfe gegen Oberfeldarzt Divisionär Andreas Stettbacher sowie der Umstände von dessen vorläufiger Freistellung angeordnet. Das Verteidigungsdepartement hatte bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht.
Cornel Borbély, selbstständiger Rechtsanwalt in Zürich, soll als externe Fachperson abklären, welche konkreten Vorwürfe gegen den Oberfeldarzt der Armee erhoben werden, wie aus einer Mitteilung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) vom Montag hervorgeht.
Mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen könnten derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden, heisst es weiter.
Auslöser der am vergangenen 9. Dezember eingereichten Strafanzeige gegen Stettbacher bei der Bundesanwaltschaft war ein Verdacht auf «strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten», hiess es damals.
Seit 2009 im Amt
Der 54-jährige Stettbacher bekleidet das Amt des Oberfeldarztes seit 2009. Er war bis zu seiner Freistellung verantwortlich für das militärische Gesundheitswesen, führte den Bereich Sanität in der Logistikbasis der Armee und leitete das Kompetenzzentrum für Militär- und Katastrophenmedizin.
Zudem führte Divisionär Stettbacher die Fachaufsicht über das Fliegerärztliche Institut und den Sanitätsdienst der Berufskomponente der Sonderoperationskräfte. Organisatorisch war er dem Chef der Logistikbasis der Armee unterstellt.
In seiner Funktion als Beauftragter des Bundesrates war er zudem verantwortlich für die Koordination der Vorbereitungen und des Einsatzes der Mittel des Gesundheitswesens der Schweiz in besonderen und ausserordentlichen Lagen.
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