Als 95-Jährige im AmtUS-Bundesrichterin Pauline Newman will nicht zurücktreten
Pauline Newman wurde noch vom früheren US-Präsidenten Ronald Reagan ernannt. Nun klagte sie gegen die Beschwerde eines Richtergremiums, das ihre geistige Kompetenz infrage stellte.
Eine 95 Jahre alte Bundesrichterin in den USA wehrt sich gegen Rücktrittsforderungen aus ihrem Kollegium. Pauline Newman, die noch von dem früheren Präsidenten Ronald Reagan ernannt worden war, ist die älteste amtierende Bundesrichterin in den Vereinigten Staaten. Kürzlich klagte sie gegen die Beschwerde eines Richtergremiums, das ihre geistige Kompetenz infrage stellte und sie zur Amtsniederlegung aufforderte.
Newman beharrte darauf, dass sie weiter in der Lage sei, Fälle zu bearbeiten, und so produktiv wie andere Mitglieder des US-Berufungsgerichts für den Bundesbezirk sei. Sie warf dem Richtergremium zudem die Missachtung der US-Verfassung vor, die nur dem Kongress das Recht auf die Absetzung von Richtern verleihe.
Newman dient seit 1984 an dem Gericht und gilt als Expertin für geistiges Eigentum, die mehrere Grundsatzurteile fällte.
Am Dienstag wischte jedoch ein dreiköpfiges Richterkomitee Newmans Einwände zur Seite und verwies auf mehrere Beispiele für ihre inzwischen verminderte Leistungsfähigkeit. Mehrere Gerichtsmitarbeiter hätten Bedenken darüber geäussert, «dass Richterin Newman sich von einem auf den anderen Tag nicht erinnern kann, wie einfache Dinge wie die Anmeldung im Computer-Netzwerk funktionieren», sagten sie.
Kollegium kritisiert verminderte Leistungsfähigkeit
«Zahlreiche Angestellte, die mit Richterin Newman dienstlich zu tun haben», hätten zudem «Bedenken wegen ihrer Auffassungsgabe, Verwirrung, Vergesslichkeit, Ruhelosigkeit und fehlender Konzentration geäussert», fügten sie hinzu.
Das Gremium forderte Newman nun auf, einen Neurologen zu konsultieren, der prüfen solle, ob sie unter einer kognitiven Störung leide. Zudem soll Newman «eine ganze Batterie» von Tests absolvieren. Newman muss nun bis zum 23. Mai mitteilen, ob sie die Auflagen erfüllen will. Sonst droht ihr ein Dienststrafverfahren.
«Die Prozessführenden, um deren Rechte es in den Fällen vor diesem Gericht geht, müssen darauf vertrauen können, dass die Richter, die über ihre Fälle urteilen, nicht unter kognitiven Störungen leiden», erklärte das Richter-Gremium.
AFP/sys
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