US-Justiz lädt 17 CS-Kunden als Zeugen vor
Wird die Credit Suisse zum zweiten Fall UBS? Experten sehen Parallelen. Wie gross der Ärger für die Bank werde, hänge nun davon ab, wie sich die angeklagten Banker verhalten würden, sagen sie.

In den USA sind Experten unterschiedlicher Meinung, ob der Schweizer Grossbank Credit Suisse (CS) eine ähnliche Klage droht wie 2009 der UBS. Das Vorgehen ehemaliger Mitarbeiter, gegen die letzte Woche in den USA Klage erhoben wurde, erinnert aber stark an jenes der UBS-Kundenberater.
Im US-Bundesstaat Florida trat diese Woche ein Anfang Februar verhafteter CS-Angestellter zum ersten Mal vor den Richter. Ihm wird vorgeworfen, sich bei seinem früheren Arbeitgeber UBS mit einem bereits geständigen Arbeitskollegen zum Betrug des US-Fiskus verschworen zu haben.
Klage gegen vier weitere Schweizer Banker
Der Richter entschied am Mittwoch, den Fall anzunehmen, setzte den in der Schweiz ansässigen Griechen aber gegen eine Kaution von 650'000 Dollar bis zum Prozess unter elektronischer Überwachung auf freien Fuss. Aus seiner Zeit bei der CS erwachsen dem Angeklagten und der Bank in der Klage allerdings keine Vorwürfe.
Eine Klage wurde vor Kurzem aber auch gegen vier weitere Schweizer Banker erhoben, die alle für die CS tätig waren, bis auf eine Ausnahme mittlerweile aber nicht mehr bei der Grossbank angestellt sind. Ihnen wird vorgeworfen, ihren Kunden zur Steuerhinterziehung geraten und so die USA betrogen zu haben.
Laut CS handelt es sich um Einzelfälle
Die CS betont, es handle sich bei den drei von den USA seit vergangener Woche gesuchten ehemaligen CS-Angestellten und dem ebenfalls auf der Fahndungsliste stehenden CS-Mitarbeiter um Einzelfälle. Die Bank kooperiere bei der Untersuchung mit den Behörden und sei nicht Teil der Klage.
Die Credit Suisse ist wörtlich in der Anklageschrift denn auch nicht erwähnt, sie wird nur als «International Bank» bezeichnet. Was die Mitarbeiter dieser Bank aber in den USA - und mit Telefonanrufen, E-Mails und Grusskarten - anstellten, gleicht jenen Handlungen, die der Kronzeuge in der UBS-Affäre, der ehemalige Mitarbeiter Bradley Birkenfeld, den US-Behörden beschrieb.
Kunden sollen gegen Banker aussagen
17 CS-Kunden dienen in der Klage als Zeugen der Aussagen und Taten der Banker. Sie sollen unlizenziert um Anleger in den USA geworben und diese dazu angestiftet haben, geheime Konten anzulegen.
Zu Teilen ist die Klage auch bereits eine Folge der UBS-Affäre: Zumindest zwei der Angeklagten wird im Gerichtsdokument vorgeworfen, sie hätten 2009 ihre Kunden auf den Steuerstreit mit der UBS aufmerksam gemacht und ihnen geraten, die Gelder auf ein Konto einer Schweizer Privatbank zu verschieben.
Zudem habe man den Kunden empfohlen, nicht am freiwilligen Selbstanzeige-Programm teilzunehmen, das reuigen Steuersündern im Zuge des Steuerstreites zwischen der Schweiz und den USA zur Verfügung stand.
Unterschiedliche Prognosen für CS
Der Anwalt für Steuerfragen Scott Michel der Kanzlei Caplin & Drysdale in Washington, der schon UBS-Kunden beriet und ins Selbstanzeige-Programm einführte, sieht die CS im Augenmerk der Behörden. Wenn das Gericht die Handlungen der Banker für strafbar befinde, drohe der CS als Institution gemäss amerikanischem Recht ebenfalls eine Klage, sagte der Anwalt der Nachrichtenagentur SDA.
«Die Credit Suisse kann sich wohl mit dem Argument verteidigen, es handle sich um die Taten von Einzelnen - aber dieses Argument müsste die Bank vor der amerikanischen Justiz anführen,» sagte Michel. Die Credit Suisse sei ebenso wie die UBS im amerikanischen Geschäft tätig und könne deshalb in den USA zur Rechenschaft gezogen werden.
Viel hängt deshalb davon ab, wie sich die Angeklagten verhalten. Geben sie - wie Birkenfeld - an, im Auftrag oder Wissen ihrer Vorgesetzten gehandelt zu haben, droht der Bank grösserer juristischer Ärger.
Dagegen hält John Coffee, Professor für Finanz- und Steuerfragen der Universität Columbia in New York die Situation der CS für nicht so dramatisch, wie dies in Schweizer Medien dargestellt werde.
Es gehe der Steuerbehörde IRS vielmehr darum, amerikanische Steuersünder aus dem Busch zu klopfen. Dieser Ansicht sind auch andere Experten: Spätestens am 15. April müssen steuerpflichtige Amerikaner ihre Steuererklärung abgeben, in dieser «Saison» mache der IRS immer viel Aufhebens um seine Jagd auf Sünder und rühre an deren Gewissen, sagte ein in New York tätiger Anwalt.
Streit um IRS-Budget
Der Erfolg des ersten Selbstanzeige-Programmes, in dem gegen 15'000 Steuerpflichtige ihre Vermögenswerte gegenüber dem IRS offen legten, ermöglicht den Behörden nun zum einen, Informationen über die Machenschaften weiterer ausländischer Banken zu sammeln, die sich in Klagen wie der vorliegenden gegen die CS-Banker niederschlagen.
Die IRS hat zudem ein zweites Programm zur freiwilligen Offenlegung eingeleitet. Wer sich bei den Behörden meldet, kommt aber nicht mehr mit so tiefen Bussen weg im ersten Programm. Ob der CS und anderen nicht-amerikanischen Banken Klagen drohen oder nicht: Wer noch Gelder vor dem US-Fiskus versteckt, sollte die Gelegenheit ins Reine zu kommen, wahrnehmen, rät Steueranwalt Michel.
Der grossen Jagd auf Steuersünder drohen aber die Republikaner in der Regierung ein Ende zu setzen. Entgegen den Plänen von Präsident Barack Obama, die Steuerbehörde auszubauen und ihr mehr Mittel und Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, wollen republikanische Abgeordnete eine Kürzung der Budgets der Behörde erwirken. Sie hoffen so auf die Zustimmung jener Bevölkerung der USA, der sich die Regierung bereits zu stark in private Angelegenheiten mischt.
SDA/miw
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