Vater gegen Sohn vor Gericht
Ein Mann führt gegen seine Familie einen Krieg, der an Gehässigkeit nicht zu überbieten ist.

«Wie soll ich dich in Zukunft nennen, wenn ich dir irgendwo begegne?» Die Frage stellte der Vater seinem Sohn in einer E-Mail im Mai 2014. Sie war der Auftakt zu einer ganzen Reihe von E-Mails, die in den folgenden 16 Monaten nicht nur an den Sohn, sondern auch an weitere Personen aus dessen Umfeld gingen. Und die dem Vater eine Anklage wegen mehrfacher planmässiger Verleumdung, mehrfacher Drohung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher übler Nachrede, mehrfacher Beschimpfung und mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung eintrug.
Die Frage war rhetorisch gemeint, denn der Vater glaubt genau zu wissen, wie er seinen Sohn nennen soll: «perfidester Verbrecher, der frei herumläuft», «Vatermörder», «Oberlügner», «Schwerverbrecher». In einer anderen E-Mail schrieb er:
«Du kleiner Wichser hast es ganz weit tief geschafft und wirst noch viel tiefer fallen.»
An der Eingangstür zur Firma des Sohnes brachte er ein Plakat mit dem Foto seines Sohnes und der Aufschrift an: «Hier arbeitet der Schwerverbrecher, Dieb und Vatermörder Hans König» (Name geändert).
Bei der Firmenübernahme hintergangen?
Der Streit hat die Familie komplett in zwei Lager gespalten. Auf der Seite des Vaters, auch an der Gerichtsverhandlung gestern, stehen seine zweite Ehefrau, seine älteste Tochter und die Patentante des Sohnes. Auf der Seite des Sohnes steht dessen Ehefrau, seine andere Schwester sowie seine Mutter und erste Ehefrau des Vaters. Was dieser von der Gegenpartei hält, bringt eine weitere E-Mail auf den Punkt: «Was seid i h r doch für falsche, hinterlistige und primitive Menschen.» Seine erste Ehefrau nennt er das «Krebsgeschwür meines Lebens».
So klar die Wortwahl auch ist, so unklar ist der Streitgegenstand. Kürzestversion: Der Vater gründete sehr erfolgreich eine Firma, die später in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Heute hat der Sohn in der Firma das Zepter in der Hand. Im Wesentlichen wirft der Vater dem Sohn vor, er habe ihn bei der Firmenübernahme hintergangen und insbesondere um die Altersvorsorge betrogen. Dummerweise habe er ihm vertraut. Er habe ihm aber auch «durch die Entlassung die Ehre geraubt».
Nächste Instanz anvisiert
In einer mehr als einstündigen Rede präsentierte sich der Vater als einen Menschen, der sich für seinen Sohn aufgeopfert hat. Aber seit dieser seine «sektiererische» Ehefrau kennen gelernt habe, «hat er keine eigene Persönlichkeit mehr, sofern er je eine hatte». Er zitiert einen Kollegen: «Du hast versucht, aus einem Esel ein Rennpferd zu machen.» Obwohl für die Beurteilung des Falles nicht nötig, widersprach der Sohn allen Behauptungen und offerierte dem Gericht entsprechende Belege. Sein Fazit:
«Dieser Mann, der sich als Saubermann darstellt, ist zu allem bereit.»
Das Bezirksgericht Pfäffikon hat das Urteil noch nicht gesprochen. Aber es ist klar, wie es herauskommen wird, auch für den Vater. Sein Anwalt, sagte er, sei nur «im Hinblick auf die zweitinstanzliche Verhandlung vor dem Obergericht» anwesend.
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