VBS zahlt Chefbeamten fürs Däumchen drehen
Ein Kadermann hat sich erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. Seit zwei Jahren ist er freigestellt, den Lohn erhält er trotzdem.

Im Streit um eine Kündigung eines Chefangestellten im Verteidigungsdepartement (VBS) muss der Führungsstab der Schweizer Armee erneut über die Bücher. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
Die Richter in St. Gallen kamen in ihrem Urteil vom Mai zum Schluss, dass die Kündigung und die Untersuchung, auf welcher die Kündigung basiert, gravierende Mängel aufweisen. Die Verfügung des Führungsstabs der Schweizer Armee wurde deshalb aufgehoben. Die Behörde müsse den Sachverhalt neu klären, heisst es. Über den Fall berichteten am Mittwoch die «Berner Zeitung»-Medien. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt der Nachrichtenagentur sda vor.
Das VBS hält sich im Moment bedeckt: «Da es sich immer noch um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns dazu nicht äussern», teilte Sprecherin Karin Suini auf Anfrage mit. Keine Auskunft gab sie auf die Frage, ob der Führungsstab der Armee das Urteil beim Bundesgericht angefochten habe. Das Dossier werde nicht weiter kommentiert, es brauche Geduld.
Aussage gegen Aussage
In der Tat dauert der Streit um die Kündigung schon eine ganze Weile. Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist der betroffene Chef einer Verwaltungseinheit im Führungsstab der Armee seit dem 21. Oktober 2015, also bald zwei Jahren, freigestellt. Den Lohn erhält er trotzdem.
Der Grund für seine Freistellung war der Führungsstil, über den sich einige seiner Mitarbeiter offenbar beklagt hatten. So soll der Chefangestellte etwa als «herrisch, autoritär, rechthaberisch und distanziert» beschrieben worden sein. Ebenfalls vorgeworfen wird ihm, er habe sich zuweilen auch über höchste Kaderangehörige der Armee «in diffamierender Art und Weise geäussert».
Das hatte die Behörde im Rahmen einer internen Untersuchung zu Protokoll gegeben. Nach acht Monate dauernden Abklärungen waren die Zuständigen im VBS zum Schluss gekommen, dass man dem Chefangestellten kündigen müsse.
Der Mann widerspricht den Darlegungen des Führungsstabs vollumfänglich. Er sieht sich als «Opfer einer mobbingähnlichen Intrige einiger weniger Mitarbeiter». Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Fall nicht abschliessend, sondern wies ihn an die Armeebehörden zurück.
Weiterer überraschender Abgang
Gleichzeitig mit der Freistellung des Chefangestellten hatte im Oktober 2015 noch eine andere Personalie im VBS für Rätselraten gesorgt. Der Bundesrat entliess damals Brigadier Beat Eberle, den Chef der Militärischen Sicherheit. Über die Gründe für den jähen Abgang wurde Stillschweigen vereinbart.
Vor seiner Ernennung zum obersten Militärpolizisten im Jahr 2012 war Eberle unter anderem Kommandant der SWISSCOY im Kosovo, Verteidigungsattaché in Stockholm und Kommandant der Bündner Kantonspolizei.
SDA/woz
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