VBZ-Bus prallt in Brückengeländer - Chauffeur verurteilt
Ein Buschauffeur liess sein Gefährt ohne die Bremsen zu ziehen an einem Hang stehen. Der Bus setzte sich führerlos in Bewegung.Zwei Passagiere retteten sich mit einem Sprung aus dem bergab rollenden Bus.

Ein spektakulärer Unfall eines Zürcher Linienbusses im Herbst 2009 hat für den Chauffeur strafrechtliche Folgen. Der 47- jährige Lenker ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Zürich wegen fahrlässig grober Verletzung von Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
In Zürich-Witikon rollte am Morgen des 22. Oktober 2009 ein führerloser Bus der Linie 747 mit drei Fahrgästen an Bord rund 50 Meter rückwärts und krachte ins Brückengeländer einer Unterführung. Der Chauffeur hatte bei einer Haltestelle die Fahrt unterbrochen, weil sich die hinterste Türe nicht mehr schliessen liess.
Zwei Passagierinnen sprangen aus dem Bus
Um den Mangel zu beheben, stieg der Fahrer aus. Laut Anklage unterliess er es trotz starkem Gefälle der Strasse, die Feststellbremse zu ziehen. Er verliess sich einzig auf die elektronisch gesteuerte Haltestellenbremse. Als der Chauffeur beim Batteriefach den Strom ausschaltete, setzte sich der Bus plötzlich rückwärts in Bewegung.
Zwei erschrockene Passagierinnen sprangen aus dem Bus und verletzten sich leicht. Ein dritter Fahrgast blieb im Bus, der ins Geländer einer Unterführung prallte und auf dem Unterboden aufliegend zum Stillstand kam.
Chauffeur spricht von technischer Panne
Vor Gericht beteuerte der Chauffeur, der nach dem Vorfall freigestellt wurde und heute am Flughafen arbeitet, seine Unschuld. Er machte eine technische Panne geltend. Er habe die Feststellbremse angezogen, sagte er. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch und zog die Ergebnisse eines Gutachtens in Zweifel. Die Expertise hatte einen Mangel am Fahrzeug ausgeschlossen.
Der Staatsanwalt hingegen beantragte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken. Das Gericht folgte der Anklage und stützte sich auf das schlüssige Gutachten. Es sei möglich, dass der Angeschuldigte tatsächlich Vorgefallenes verdrängt habe, führte ein Richter aus. Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 80 Franken aus. Es erwähnte den bisher tadellosen Leumund und hielt dem Busfahrer den Zeitdruck am Arbeitsplatz zugute.
SDA/pia
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