Verbot von Posing-Bildern kommt vor den Ständerat
Die Rechtskommission hat sich für Natalie Ricklis Motion ausgesprochen, die eine Ergänzung der Kinderpornografie-Strafnorm vorsieht.

Der gewerbsmässige Handel mit Nacktaufnahmen von Kindern soll unter Strafe gestellt werden. Die Rechtskommission des Ständerates beantragt ihrem Rat, eine Motion der Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli anzunehmen. Die Frage ist allerdings umstritten.
Die Kommission sprach sich mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Vorstoss aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Folgt ihr der Ständerat, muss der Bundesrat eine neue Strafnorm ausarbeiten. Dieser hatte die Annahme der Motion beantragt. Allerdings wies er auf heikle Abgrenzungsschwierigkeiten hin.
Gegen Kriminalisierung des Familienalbums
Heute gelten Bilder, die nicht explizit Geschlechtsteile oder Kinder in sexuellen Posen zeigen, nicht als Kinderpornografie. Pädophile nutzten die Grauzonen bewusst aus, stellte Rickli im Nationalrat fest. Und Posing-Bilder seien häufig die Eintrittskarte für harte pornografische Abbildungen. Deshalb sei das Strafgesetzbuch zu ergänzen.
Dabei müsse auf der einen Seite sichergestellt werden, dass Fotos fürs Familienalbum nicht kriminalisiert würden. Auf der anderen Seite dürfe aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich viele Täter im Familienumfeld befänden.
Keine Sexting-Strafnorm
Nein sagte die Ständeratskommission zu einer Motion von Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS), welche das Sexting unter Strafe stellen will - das Weiterverbreiten intimer Fotos oder Videos durch andere.
Die Kommission ist der Auffassung, die geltenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen böten genügend Schutz für Sexting-Opfer. Eine neue strafrechtliche Bestimmung sei nicht nötig. Sie messe der Eigenverantwortung grosse Bedeutung zu, heisst es in der Mitteilung.
SDA/sep
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