Covid-Fall vor Zürcher GerichtVerbotene Waren verkauft? Filialleiterin freigesprochen
Erneut hat ein Gericht festgestellt: Der Bundesrat hätte die Covid-Strafbestimmungen im Frühjahr 2020 gar nicht erlassen dürfen. Davon profitiert eine Aldi-Filialleiterin.

Der Bundesrat hatte keine genügende rechtliche Grundlage für die Strafandrohungen, entschied Einzelrichter Benedikt Hofmann.
Foto: zvg
Eine Busse von 1200 Franken und Gebühren von 800 Franken sollte die Leiterin der Dietiker Aldi-Filiale hinblättern. Der Vorwurf gemäss Strafbefehl: Sie habe in ihrem Laden Mitte April 2020 Spielwaren, Gartenartikel und Fahrradzubehör verbotenerweise zum Kauf angeboten. Dabei hätte sie nur Lebensmittel oder «Gegenstände für den täglichen Bedarf» verkaufen dürfen.