Verdeckte Überwachung für Terrorhelfer in der Schweiz?
Bald kommt das Nachrichtendienstgesetz zur Abstimmung. Stellt sich die Frage, ob es den Umgang mit freigelassenen Jihad-Anhängern erleichtert.

Heute wird Wesam A. aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen – nur um gleich in Ausschaffungshaft gesetzt zu werden. Das Bundesstrafgericht hatte den 32-jährigen Iraker aus dem Aargau wegen Propaganda für die Terrororganisation IS auf Facebook verurteilt. Auch nachdem er seine Strafe verbüsst hat, hält ihn das Bundesamt für Polizei (Fedpol) für eine Bedrohung für die innere Sicherheit und hat ihn deshalb ausgewiesen. Kann er allerdings nicht in den Irak ausgeschafft werden – was wahrscheinlich ist –, muss er freigelassen werden. Was dann? Die Polizei darf ohne Verdacht auf eine neue Straftat nicht erneut gegen A. ermitteln. Spezielle Bewährungsauflagen oder Deradikalisierungsprogramme für freikommende Anhänger von terroristischen Organisationen existieren nicht. Damit bleibt eine Überwachung durch den Staatsschutz – und dessen Kompetenzen stehen in den nächsten Wochen zur Debatte, denn am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über das neue Nachrichtendienstgesetz.