Verfahren im Fall Wagner eingestellt
Die Schüsse, die auf Medienanwalt Martin Wagner abgegeben wurden, stammten alle aus der Waffe des Täters.

Die Strafuntersuchung im Fall des am 28. Januar 2018 erschossenen Medienanwalts Martin Wagner ist abgeschlossen. Die Ermittler konnten nachweisen, dass alle abgegebenen Schüsse aus der Waffe des Täters stammten und auch von diesem abgegeben wurden. Dies teilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Sie hat das Verfahren deshalb eingestellt.
Der Täter, ein Nachbar Wagners, hatte gemäss den Ermittlern sieben Schüsse aus seiner Waffe abgegeben. Die Tat hatte sich an einem Sonntagvormittag in der Villa Wagners in Rünenberg abgespielt. Der 57-Jährige war trotz eingeleiteter Erste-Hilfe-Massnahmen noch vor Ort verstorben. Anschliessend richtete sich der Täter selbst. Dies hätten die kriminaltechnischen Untersuchungen bestätigt.
Privater Streit als Auslöser
Vorausgegangen ist der Tat ein privater Streit. Die Familien des Opfers und des Täters kannten sich schon vor der Tat und seit längerer Zeit. Weitere Angaben macht die Staatsanwaltschaft zum Schutz der hinterbliebenen Familien nicht. Wagner hinterlässt drei Kinder.
Der 1960 geborene Jurist Martin Wagner war gut vernetzt in der Region Basel, etwa als Rechtskonsulent des Gewerbeverbands alias Wirtschaftskammer Baselland oder als Interessenvertreter für die Hauseigentümerschaft. 2011 kandidierte er auf der Baselbieter FDP-Liste erfolglos für den Nationalrat. Er hat als Medienanwalt unter anderem auch für die Basler Zeitung gearbeitet.
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