Vergewaltigungsvorwurf war ein Racheakt
Eine Studentin, die von einem Türsteher nicht in einen Club reingelassen wurde, zeigte ihn wegen Vergewaltigung an. Sie fand milde Richter, aber die Anzeige wird teuer.

Es tue ihr leid, es sei der grösste Fehler ihres Lebens gewesen, sagte die junge Frau heute vor dem Bezirksgericht Zürich. Die 20-jährige Schweizerin hatte vor zwei Jahren einen Türsteher wegen Vergewaltigung angezeigt. Der Mann hatte der betrunkenen Frau den Einlass in einen bekannten Club im Zürcher Ausgehquartier nicht gewährt.
Aus Rache rief sie um 3 Uhr morgens die Polizei an und erstattete Anzeige. Sie wurde fast zwei Stunden einvernommen, und sie liess auch eine gynäkologische Untersuchung durch einen Rechtsmediziner über sich ergehen. Zudem fand eine «Tatortbesichtigung» durch die Polizei statt. Erst in der zweiten Einvernahme drei Tage später gestand sie die falsche Anschuldigung.
Polizistin hatte «guten Riecher»
Der Staatsanwalt forderte für die geständige Studentin wegen falscher Anschuldigung eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem soll sie die Untersuchungskosten von rund 20'000 Franken übernehmen. Dass der Fall für den falsch angeschuldigten Türsteher glimpflich verlief und er nicht in Untersuchungshaft gesetzt wurde, sei dem guten «Riecher» der untersuchenden Polizistin zu verdanken, welche sofort merkte, dass an den Vorwürfen etwas nicht stimmte.
Bei der Befragung durch den Richter sagte die Frau, dass sie damals so «geladen» gewesen sei und sich nichts gedacht habe. Es tue ihr sehr leid. Ob sie sich dann beim Türsteher entschuldigt habe, wollte der Richter wissen. Nein, sagte sie. Sie begründete das Nein damit, dass sie Angst vor seiner Reaktion gehabt habe. Am Prozess war auch zu erfahren, dass das familiäre Umfeld der jungen Frau nichts vom Vorfall weiss. Sie wolle nicht, dass man schlecht von ihr denke und sich Sorgen mache, begründete sie das Schweigen.
Hohe Kosten wegen Gutachten
Ihr Anwalt forderte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Das psychiatrische Gutachten habe ihr eine Persönlichkeitsstörung attestiert, zudem sei sie stark betrunken gewesen. Die hohen Untersuchungskosten – vor allem des Gutachtens wegen – seien seiner Mandantin zu erlassen, damit sie nicht hoch verschuldet ins Erwachsenenleben eintreten müsse.
Die junge Frau fand milde Richter. Sie verurteilten die Studentin wegen falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Untersuchung- und Gerichtskosten muss sie aber selber bezahlen. Es sei ein «heftiges» Delikt gewesen, was sie damals verübt habe, sagte der Vorsitzende. Sie habe aus nichtigem Anlass gehandelt. Der Türsteher habe Glück gehabt, dass er nicht «in die Mühle geraten» ist und verhaftet wurde. Der Richter forderte die Frau auf, psychologischen Rat zu suchen und auch mit der Familie reinen Tisch zu machen.
Dass das Urteil bedeutend weniger hoch als vom Staatsanwalt gefordert ausfiel, hänge mit dem jugendlichen Alter, dem Alkoholkonsum, dem Geständnis und der Persönlichkeitsauffälligkeit zusammen, begründete der Richter.
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