Verlängerte Nachtflugsperre tritt in Kraft
Lausanne/Niederhasli - Niederlage für die Flughafen Zürich AG vor Bundesgericht. Dieses hat verfügt, dass der Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen provisorisches Betriebsreglement keine aufschiebende Wirkung zukommt. Die neue Nachtflugsperrordnung tritt deshalb innert eines Monats definitiv in Kraft. Flugzeuge dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr weder starten noch landen. Verspätungsbedingte Landungen sind bis 23.30 Uhr zulässig. Gegenüber heute bedeutet dies eine Verlängerung der Nachtruhe um 1 Stunde. Der Schutzverband zum Schutz der Bevölkerung um den Flughafen zeigt sich in einer Mitteilung erfreut über diese Verbesserung. (TA)
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