Vermieter will ständig in meine Wohnung: Muss ich es erlauben?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Mieterrecht.

Ich habe meine Wohnung termingerecht gekündigt. Seither verlangt der Vermieter dauernd Zutritt zu meiner Bleibe, um Unterhaltsarbeiten zu erledigen. Es handelt sich dabei um Ausbesserungen von Mängeln, die seit meinem Einzug bestehen. In den seither vergangenen sieben Jahren hat er es nie für nötig befunden, etwas zu machen, nun will er die Mängel unbedingt sofort reparieren. Muss ich das zulassen?
Nein, das geht zu weit. Die Ausbesserungsarbeiten bringen Ihnen selber ja nichts mehr. Grundsätzlich müssen Mieterinnen und Mieter dem Vermieter erlauben, die Wohnung zu besichtigen, sofern dies für die Weitervermietung oder den Unterhalt notwendig ist. Sie müssen auch Unterhaltsarbeiten dulden, wenn diese zur Behebung von Mängeln und Schäden nötig sind.
Die Reparaturen mögen auch in Ihrem Fall nötig sein, aber da die Mängel seit Ihrem Einzug vorhanden sind, kann sich der Vermieter nun nicht plötzlich auf Dringlichkeit berufen. Er muss warten, bis Sie ausgezogen sind, auch wenn das bedeutet, dass die Wohnung danach vorübergehend leer steht und er keine Einnahmen hat. Dies hat er mit seinem Verhalten selber verschuldet. Sie müssen nicht Hand bieten, damit er sich schadlos halten kann.
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