Versenkte Urnen: Keine Gefahr für das Trinkwasser
Küsnacht - Nachdem die Baudirektion des Kantons Zürich im Zusammenhang mit den vor Küsnacht im Zürichsee versenkten Urnen Anzeige gegen unbekannt eingereicht hat /TA von gestern), muss sich die Kantonspolizei damit befassen. Denn die Störung des Totenfriedens ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen geahndet. Das heisst, es wird nun abgeklärt, ob die Verstreuung der Asche und die «Entsorgung» der Urnen «in unschicklicher Form» durchgeführt wurde, wie Kantonspolizei-Sprecher Martin Sorg sagt.
Kein Thema ist der Aspekt der Gewässerverschmutzung. Laut Bruno Bekowies vom Stadtzürcher Bestattungs- und Friedhofamt bleiben nach einer Kremation nur rund 2,5 Kilogramm reiner Knochenkalk übrig. Der Rest ist vollständig verbrannt. Sargnägel und Implantate werden mittels Magnet aus der Asche herausgefiltert. Die Urnen selbst bestehen aus unbehandeltem Ton.
Obwohl gewerbsmässige Seebestattungen zu keiner Gefährdung der Trinkwasserversorgung führen, würde der Kanton aus ideellen Gründen einem entsprechenden Konzessionsgesuch nicht zustimmen. Dies hatte der Regierungsrat in der Beantwortung einer Anfrage im Kantonsrat im Dezember 2008 geschrieben. Diese Bestattungsart, so schrieb der Regierungsrat damals, wäre unvereinbar mit dem ästhetischen und sittlichen Empfinden der Bevölkerung.
Unklar ist nach wie vor, wer die insgesamt 35 Urnen vor Küsnacht versenkt hat; in den Medien wurde über Dignitas spekuliert. Fraglich ist, ob die von einer Ex-Dignitas-Mitarbeiterin genannte Zahl von über 300 «entsorgten» Urnen im Zürichsee zutrifft. Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli will sich nicht äussern. (hoh)
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