Versenkte Urnen: Keine Gefahr fürs Trinkwasser
Küsnacht - Nachdem der Kanton im Zusammenhang mit den versenkten Urnen im Zürichsee Anzeige gegen unbekannt eingereicht hat, muss sich die Kantonspolizei damit befassen. Denn die Störung des Totenfriedens ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen geahndet. Das heisst, es wird abgeklärt, ob die Verstreuung der Asche und die «Entsorgung» der Urnen «in unschicklicher Form» durchgeführt wurde, wie Kapo-Sprecher Martin Sorg sagt.
Kein Thema ist der Aspekt der Gewässerverschmutzung. Laut Bruno Bekowies vom Stadtzürcher Bestattungs- und Friedhofamt bleiben nach einer Kremation nur rund 2,5 Kilogramm reiner Knochenkalk übrig. Der Rest ist vollständig verbrannt. Sargnägel und Implantate werden mittels Magnet herausgefiltert. Die Urnen bestehen aus unbehandeltem Ton.
Obwohl gewerbsmässige Seebestattungen zu keiner Gefährdung der Trinkwasserversorgung führen, würde der Kanton aus ideellen Gründen einem entsprechenden Konzessionsgesuch nicht zustimmen. Dies hatte der Regierungsrat in der Beantwortung einer Anfrage im Kantonsrat im Dezember 2008 geschrieben. Diese Bestattungsart, so der Regierungsrat, wäre unvereinbar mit dem ästhetischen und sittlichen Empfinden der Bevölkerung.
Unklar ist, wer die insgesamt 35 Urnen vor Küsnacht versenkt hat; in den Medien wurde über die Sterbehilfeorganisation Dignitas spekuliert. Eine Ex-Dignitas-Mitarbeiterin hatte von über 300 «entsorgten» Urnen im Zürichsee gesprochen. Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli will sich nicht äussern. (hoh)
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