Versicherte müssen mehr Geld einzahlen
Den Zürcher Staatsangestellten wird ein zusätzlicher Teil ihres Lohns abgezwackt: Nur so könne die Pensionskasse BVK später ihre Renten garantieren.

Der Stiftungsrat der Pensionskasse BVK reagiert mit zwei Massnahmen auf das «veränderte wirtschaftliche Umfeld», wie er heute Donnerstag mitgeteilt hat. Einerseits senkt er den Zins und damit auch die Rentenumwandlungssätze. Bliebe es bei diesem Eingriff, bekämen die der Kasse angeschlossenen Staatsangestellten, etwa 114'000 Personen, nach der Pension eine geringere Rente. Damit das nicht passiert, müssen die Versicherten ab 2017 höhere Kassenbeiträge leisten.
Das rekordtiefe Zinsniveau auf den Finanzmärkten mache die langfristige Finanzierung der Renten schwierig, teilt die grösste Pensionskasse der Schweiz mit. Das Umfeld habe sich in den letzten Jahren stark zuungunsten der Kassen verändert. Erschwerend komme hinzu, dass die Menschen immer älter würden.
Bei der Sanierung blieben sie noch verschont
Zuletzt sind die Versicherten der BVK noch um Lohnabzüge herumgekommen, obwohl die in Schieflage geratene Kasse zum Sanierungsfall geworden war. Dank einer Finanzspritze von 2 Milliarden Franken durch den Kanton und aufwärts tendierender Börsenkurse gelang es, den Deckungsgrad bis 2013 wieder über die kritische Marke von 90 Prozent zu hieven. Bei einem tieferen Wert hätten die Versicherten laut dem Sanierungsplan in den sauren Apfel beissen müssen.
Inzwischen beträgt der Deckungsgrad der BVK wieder über 100 Prozent. Diesmal geht es der Kasse aber nicht um eine Sanierung, sondern um die langfristige Finanzierung der Renten. Nur mit höheren Sparbeiträgen der Versicherten könne das vorgeschriebene Leistungsniveau erhalten bleiben, das hätten umfassende Analysen gezeigt. Die Pensionierten sollen weiterhin 60 Prozent des letzten Lohns bekommen.
Schlussstrich unter Korruptionsaffäre
Wie BVK-Stiftungsratspräsidentin Lilo Lätzsch sagt, will der Stiftungsrat überdies einen Schlussstrich ziehen unter die Korruptionsaffäre, die die BVK seit Jahren in Atem hielt.
Die seit Anfang 2014 selbstständige, früher kantonale Einrichtung verzichtet auf eine Haftungsklage gegen den Kanton. Der einklagbare Schaden sei relativ tief, ein Strafverfahren wäre sehr langwierig und teuer. Es ist laut Lätzsch gelungen, mit einem ehemaligen externen Dienstleiter einen Vergleich auszuhandeln.
Die Unregelmässigkeiten aus den Jahren 2003 bis 2010 wurden juristisch und politisch aufgearbeitet. Entschädigungszahlungen wurden entrichtet, der seinerzeitige Anlagechef sowie ein mit ihm befreundeter Bankdirektor wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, mehrere weitere Beschuldigte erhielten Geldstrafen.
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