Versicherung soll Ergebnis Ihres Gentests erhalten
Wer einen Gentest hat machen lassen, soll das Ergebnis der Lebensversicherung offenlegen. Der Vorschlag der Nationalratskommission stösst jedoch auf Kritik.
Immer mehr Personen lassen einen Gentest machen. So wollen sie herausfinden, ob ein Risiko für eine bestimmte Krankheit besteht – wie etwa Krebs, Alzheimer oder Diabetes. Die Daten sind höchst sensibel, doch nun sollen Versicherungen Zugriff erhalten. So will es zumindest die vorberatende Kommission des Nationalrats, berichtet die SRF-Sendung «10vor10».
Wer einen Gentest hat machen lassen, soll das Ergebnis der Lebensversicherung oder der privaten Invaliditätsversicherung offenlegen. «Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, niemand würde mit einem Gegenüber einen Vertrag abschliessen, wenn er wüsste, dass der andere Informationen vorenthalte», erklärt CVP-Nationalrätin Andrea Gmür-Schönenberger in der Sendung. Die obligatorische Sozialversicherungen und Krankentaggeldversicherungen sollen jedoch weiterhin keinen Einblick in die Daten haben.
Kritik von Patientenschützerin
Für Bruno Soltermann, Medizinischer Leiter beim Schweizerischen Versicherungsverband, ist dies ein Schritt risikogerechte Prämien zu erstellen. «Wir zwingen niemand zum Gentest», betont er. Patientenschützerin Erika Ziltener ist hingegen skeptisch: «Wer einen Gentest macht, erfährt intime Informationen über sich und seine Familie. Das gehört nicht in die Hände von Versicherungsgesellschaften.»
Noch ist aber nichts entschieden. Die Änderung ist Teil des neuen Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen am Menschen. Dieses wird zurzeit überarbeitet. Der Bundesrat hat einen Entwurf dazu im letzten Sommer verabschiedet. Jetzt ist das Parlament am Zug.
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