Viel Macht für einen Richter
Ein Bundesverwaltungsrichter soll künftig allein entscheiden können, welche Terrorverdächtigen der Nachrichtendienst des Bundes präventiv überwachen darf und welche nicht.

Das neue Nachrichtendienstgesetz, über das am 25. September abgestimmt wird, bedeutet eine Zeitenwende für den Staatsschutz. 25 Jahre nach der Fichenaffäre sollen die Kompetenzen des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) zur präventiven Überwachung stark ausgeweitet werden. Neben den rund 300 Angestellten des NDB spielt dabei eine Person eine Schlüsselrolle, die mit Geheimdienst bisher nichts am Hut hatte: der Präsident einer der sechs Abteilungen am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Jedes Mal wenn der NDB sein neues Überwachungsarsenal einsetzen will, braucht er grünes Licht von diesem Richter. Diese Vorgabe macht das neue Nachrichtendienstgesetz.