Vier Beispiele, die Google löschen müsste
Die 14-jährige Nadine, Frau Kummer und Herr Maier: Der Zürcher IT-Anwalt Martin Steiger zeigt an fiktiven Fällen, was das EuGH-Urteil konkret bedeutet.

Unzufrieden mit dem Suchmaschinengiganten: Demonstranten zeigen sich während der Generalversammlung vor dem Google-Hauptsitz im kalifornischen Mountain View. (14. Mai 2014)
Reuters
Vergessen muss auch im Netz möglich sein. Dieser Ansicht ist der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bürger in der EU können deshalb direkt von Google verlangen, bestimmte Seiten aus Suchergebnissen zu streichen, wenn die Informationen den Datenschutz und die Privatsphäre der betroffenen Personen verletzen. Konkret ist die Rede von nicht mehr zweckmässigen Informationen.