Vier Punkte Abzug für Xamax
Neuchâtel Xamax wird für einen weiteren Verstoss gegen das Reglement für die Lizenzerteilung mit dem Abzug von vier Punkten bestraft.

Neuchâtel Xamax hatte es versäumt, die geforderten Bestätigungen für die Überweisung der Löhne sowie die Bestätigungen der betroffenen Sozialversicherungen für die Bezahlung der Beiträge für den Monat Oktober einzureichen. Die Lizenzadministration der Swiss Football League (SFL) reichte folglich bei der Disziplinarkommission (DK) eine Anzeige ein.
Die Nichteinreichung der erforderlichen Bestätigungen – wie bereits in zwei ähnlich gelagerten Fällen zuvor – gilt als Verstoss gegen das Lizenzreglement der SFL. Da es sich gemäss der DK um schwere Vorwürfe und um einen Wiederholungsfall handelt, büsste sie den Klub mit dem Abzug von weiteren vier Punkten. Xamax kann die Entscheide ans Rekursgericht der SFL weiterziehen. Ein allfälliger Rekurs hat aufschiebende Wirkung.
So sind die Rekurse von Xamax gegen die Sanktione vom 14. Dezember 2011 (4 Punkte Abzug für Verstösse gegen das Reglement für die Lizenzerteilung) sind beim Rekursgericht bereits hängig.
Die Lizenzadministration der SFL sah sich zudem gezwungen, den Klub erneut bei der DK anzuzeigen. Nach wie vor fehlen der SFL die nach dem Eigentümerwechsel des Klubs von der neuen Klubführung verlangten finanziellen Dokumente und Sicherheiten bis zum Saisonende.
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