Vierfache Mutter mit Messerstich ins Herz getötet
Ein Montenegriner, der seine Ehefrau getötet hatte, ist zu elf Jahren Gefängnis und einem zehnjährigen Landesverweis verurteilt worden.

Als eine «Tragödie, die kaum zu überbieten ist», bezeichnete die Staatsanwältin das Familiendrama, das gestern vor dem Bezirksgericht Bülach verhandelt wurde: Der zwölfjährige Sohn musste zusehen, wie der Vater seiner Mutter das Küchenmesser mitten ins Herz stiess. Der Knabe und zwei seiner drei Geschwister alarmierten die Sanität und begannen unter telefonischer Anleitung des Disponenten von Schutz & Rettung mit der Reanimation. Doch die 45-jährige Mutter erlag noch in der Wohnung ihren Verletzungen.
Die Tat vom 17. Oktober 2017 in der Unterländer Gemeinde Wasterkingen war der traurige Schlusspunkt eines jahrelangen Beziehungsstreits. Das Ehepaar stammte aus Montenegro. Beim Beschuldigten handelt es sich um einen heute 52-jährigen Ex-Berufsoffizier der serbischen Armee. Er desertierte im jugoslawischen Bürgerkrieg und floh 1999 mit Frau in die Schweiz, wo sie ein Asylgesuch stellten.
IV-Rente und Sozialhilfe
Häusliche Gewalt und Streitereien waren an der Tagesordnung, die Kantonspolizei musste mehrmals ausrücken. Meist drehten sich die Auseinandersetzungen um Geld und den gesundheitlichen Zustand des Mannes. Dieser litt seit 2005 unter einem Gehirntumor und wurde fünfmal operiert. Er litt unter epileptischen Anfällen und Depressionen und erhielt eine Invalidenrente. Die Familie lebte von dieser Rente und von der Sozialhilfe. Die IV-Rente wurde aber 2014 sistiert, nachdem die IV einen Sozialsdetektiven auf den Mann angesetzt hatte.
Am Prozess vom Mittwoch zeigte sich der 52-Jährige geständig. «Ich konnte mich nicht mehr unter Kontrolle halten», sagte er und beteuerte, dass er sich an die Tat nicht mehr erinnere. Laut Anklage holte er an jenem Abend nach einem heftigen Streit mit seiner Frau ein Küchenmesser aus der Schublade und stach mit der 20 Zentimeter langen Klinge viermal auf sie ein: in den Oberarm, die Schulter, die Wange und am Schluss mit einem gezielten Stich ins Herz – in Gegenwart des Knaben.
Verminderte Schuldfähigkeit
Für die Staatsanwältin war es vorsätzliche Tötung. Die Tat sei aus nichtigem Grund erfolgt: «Die Ehefrau hat ihn genervt und er wollte sie aus dem Weg räumen.» Die Staatsanwältin verlangte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einen ebenso langen Landesverweis. Dass die Tat unter dem Einfluss seines Hirntumors und der damit verbundenen Persönlichkeitsveränderungen stand, war der Grund, dass sie nicht auf Mord plädierte.
Der Verteidiger verlangte überraschend einen Freispruch: «Die Tat ist im Zustand vollständiger Schuldunfähigkeit geschehen.» Er verwies auf das psychiatrische Gutachten, das seinem Mandanten eine mittelgradige oder gar schwere Einschränkung der Schuldfähigkeit bescheinigte. Die schwere Einschränkung rühre daher, dass die Frau an jenem Abend den Mann auf den Kopf geschlagen habe, dort, wo die Ärzte einen Teil der Schädeldecke mit einem künstlichen Implantat versehen hatten. Dass die Frau dies getan haben soll, war aber einzig die Version des Beschuldigten.
Für das Gericht war es vorsätzliche Tötung. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und einem zehnjährigen Landesverweis. Der Mann habe zielgerichtet die Frau erstochen. Die Schläge auf den Kopf verneinte das Gericht; der Beschuldigte sei nur mittelgradig vermindert schuldfähig.
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