Geldblog: Frage an Miss FinanceVorsorgetipps zur Selbstständigkeit
Eine Leserin will sich selbstständig machen. Finanzbloggerin Angela Mygind sagt, welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge bestehen.

Liebe Miss Finance, ich bin 33 Jahre alt und mache mich selbstständig. Ich werde mit einem Einzelunternehmen starten. Was muss ich in der Altersvorsorge beachten? Ich habe bisher immer in die Säule 3a einbezahlt. Leserinnenfrage von J.B.
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit im Rahmen eines Einzelunternehmens liegt mehr Verantwortung für die Altersvorsorge bei Ihnen. Wo vorher der Arbeitgeber mit der beruflichen Vorsorge die 2. Säule abgedeckt hat, entscheiden Sie nun selbst, ob Sie sich einer Pensionskasse anschliessen oder auf anderen Wegen vorsorgen.
Das Freizügigkeitsvermögen
Als erstes wird Ihnen beim Austritt ein Formular für Ihr bisherig angespartes Vermögen in der Pensionskasse ausgehändigt. Sie entscheiden, wohin Ihr Geld überwiesen wird. Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:
Freizügigkeitskonto
Freizügigkeitsdepot
Freizügigkeitspolice
Auszahlung für Selbstständigkeit
Oftmals wird das Geld in einem ersten Schritt auf einem Freizügigkeitskonto geparkt. Die niedrigen Zinsen und Gebühren führen jedoch dazu, dass Ihr Geld langsam wegschmilzt. Vergleichen Sie die Gebühren unbedingt trotzdem, weil bei einem langen Zeithorizont auch kleine Zinsunterschiede eine grosse Wirkung haben.
Um dem langsamen Verlust Gegensteuer zu geben, können Sie das Vermögen mit einem Freizügigkeitsdepot an die Börse bringen. Neue digitale Anbieter wie VIAC, Descartes Finance, Finpension oder FreeME ermöglichen dies zu einem attraktiven Preis. Sie beantworten Fragen zu Ihrer Risikofreude und Strategie, die Anbieter stellen Ihnen aufgrund Ihrer Aussagen anschliessend ein komplettes Portfolio zusammen.
Es gibt die Möglichkeit, das Geld zu splitten. Diese Option ist dann offen, wenn Sie das Geld von der Pensionskasse auf die gewählte neue Lösung übertragen möchten. Geben Sie das auf dem ausgehändigten Formular so an, falls Sie dies wünschen. Sobald das Geld ausgelöst ist, ist das Zeitfenster für ein Splitting schon wieder vorbei.
Weiter in eine Pensionskasse einzahlen
Sie können sich auch entscheiden, dass Sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Mit dieser Option steht Ihnen bei der Pension weiter offen, eine monatliche Rente zu beziehen. Für solche Lösungen können Sie sich an Ihren Branchenverband oder die Auffangeinrichtung BVG des Bundes wenden. Letztere dient als Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Die Stiftung nimmt alle anschlusswilligen Arbeitgeber und Einzelpersonen auf. Vielen Selbstständigen gefällt an dieser Lösung, dass Sie mit wenig Verwaltungsaufwand von ihrer Seite verbunden ist.
Die grosse Säule 3a
Wenn Sie sich keiner Pensionskasse anschliessen, haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannt grosse Säule 3a zu machen. Bei dieser können Sie 20 Prozent Ihres Nettojahreseinkommens einzahlen. Die jährliche Obergrenze liegt für das Jahr 2022 bei CHF 34'416. Damit können Sie Lücken füllen, die durch die fehlende Pensionskasse entstehen. Zudem sind Sie mit dieser Variante sehr flexibel. Sie können bis Ende Jahr entscheiden, wie viel Geld Sie einzahlen können und wollen. Es gibt keine Verpflichtung, einen gewissen Mindestbeitrag zu leisten. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Absicherung der 2. Säule bei Invalidität und Todesfall in dieser Lösung fehlt.
Es gibt noch weitere Lösungen, besonders im Versicherungsbereich, die sehr individuell sind und meist auch eine absichernde Komponente (Tod, Invalidität) enthalten. Legen Sie fest, was Sie genau benötigen und prüfen Sie die verschiedenen Angebote genau. Einerseits sind die Bedürfnisse sehr unterschiedlich und anderseits haben auch die Gebühren der Anbieter eine grosse Bandbreite.
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