War die Fahndungsmethode im Fall Rupperswil illegal?
Strafrechtler halten den Antennensuchlauf für unzulässig, den die Staatsanwaltschaft Aargau durchführen liess, um den Täter des Vierfachmordes zu finden.

Die schreckliche Tat ist geklärt. Thomas N. hat den Vierfachmord in Rupperswil AG gestanden. Die Angehörigen atmen auf, und die Strafverfolgungsbehörden erhalten Lob. Mit ein Grund für den Erfolg: die «mehreren Zehntausend Handydaten», die die Staatsanwaltschaft gemäss eigenen Angaben ausgewertet hat.