Die wichtigsten AnpassungenWas bei den Härtefallhilfen ändern soll
Der Ständerat kippt umfassende Rückzahlungen von A-fonds-perdu-Geldern an Firmen. Nur wer in diesem Jahr einen Gewinn macht, soll Geld zurückerstatten.

Der Ständerat hat am Donnerstag über die Härtefallhilfen diskutiert. Das Ziel: Firmen, die aufgrund der angeordneten Schliessungen starke Umsatzeinbussen hinnehmen mussten, soll geholfen werden. Der Fokus bei der Teilrevision des Covid-19-Gesetzes liegt dieses Mal bei grösseren Firmen. Sie sollen mehr Härtefallgelder erhalten als bisher. Im Vorfeld hat vor allem eine Neuregelung der A-fonds-perdu-Gelder für Schlagzeilen gesorgt. Die Idee war, dass Firmen, die in den kommenden Jahren wieder Gewinne schreiben, aber A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, diese wieder zurückbezahlen sollten.
Was will der Ständerat bei Firmen mit Umsatz bis 5 Millionen?
Bei Firmen mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken soll der Bund 80 Prozent der Kosten übernehmen, so der Entscheid des Ständerats. Der Bundesrat wollte nur 70 Prozent zahlen, den Rest sollten die Kantone finanzieren. Firmen, die sich in dieser Umsatzklasse als Härtefall qualifizieren, können bis zu eine Million Franken an Hilfsgeldern erhalten. Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen geschlossen wurden, gelten als Härtefälle. Nicht jedoch, wenn sie einen operativen Gewinn erzielen konnten. Erwartet wird, dass rund 70’000 Unternehmen einen solchen Antrag stellen werden. Grundsätzlich zuständig für die Umsetzung der Härtefallhilfen sind die Kantone. An sie müssen sich die Firmen auch wenden.
Was sieht der Ständerat bei Firmen mit mehr Umsatz vor?
Bei grösseren Unternehmen übernimmt der Bund die gesamten Kosten, das war unbestritten. Erwartet wird, dass rund 2500 Gesuche von betroffenen Unternehmen eingehen werden. Grundsätzlich sollen diese Firmen bis zu 20 Prozent des massgebenden Jahresumsatzes beziehen können, bis maximal 5 Millionen. Bringen die Firmen selber neues Kapital ein, können die Härtefallgelder erhöht werden.
Was ist aus der Idee geworden, A-fonds-perdu-Gelder zurückzuzahlen?
Die Kritik an diesem Passus war gross. Die ursprüngliche Idee hätte Firmen dazu gezwungen, Teile von allfälligen Gewinnen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 an den Bund abzugeben. Dies, wenn sie über 5 Millionen Franken Umsatz machen und A-fonds-perdu-Gelder bezogen haben. Dem hat der Ständerat nun teilweise einen Riegel geschoben. Nur wer in einem Jahr einen Gewinn ausweist und gleichzeitig A-fonds-perdu-Zahlungen entgegennahm, soll Gelder zurückzahlen müssen. In den folgenden Jahren soll keine Rückzahlung mehr geleistet werden müssen. Die Idee dahinter: Gerade KMU, die ihre Reserven anzapften, um zu überleben, nun aber doch auf Härtefallgelder angewiesen sind, brauchen die Gewinne in den nächsten Jahren, um Reserven wieder aufzubauen und zu investieren. Würden künftige Gewinne zumindest teilweise abgeschöpft, würde ihnen diese Möglichkeit genommen.
Was ist mit Firmen, die erst kürzlich gegründet wurden?
Anders als in der bisherigen Praxis sieht der Ständerat vor, dass auch erst kürzlich gegründete Unternehmen Gelder aus dem Topf für Härtefällen beziehen können. Der Stichtag war bisher der 1. März 2020. Alle Firmen, die nachher gegründet wurden, qualifizierten sich nicht als Härtefälle. Dies, wohl um möglichen Missbrauch zu verhindern. Sie gingen also bisher leer aus. Das soll nun geändert und der Stichtag dafür auf den 1. Oktober 2020 geschoben werden.
Was kostet das Ganze?
Die realen Kosten stehen naturgemäss noch in den Sternen. Jedoch soll der für Härtefälle vorgesehene Rahmen auf 10 Milliarden Franken angehoben werden. Davon übernehmen die Kantone maximal 1,2 Milliarden Franken, so die Idee. Den Rest übernimmt der Bund. 6 Milliarden davon sollen für Firmen aufgewendet werden mit einem Umsatz bis 5 Millionen Franken. Das zweite Paket umfasst 3 Milliarden für grössere Firmen und eine Milliarde als Reserve. «Wir sehen vor, dass wir diese nach der Krise einsetzen werden, um Härtefälle der Härtefälle abzugelten», so Bundesrat Ueli Maurer.
Wie viele Härtefallgelder sind bisher geflossen?
Laut Bundesrat Ueli Maurer sind bis Ende Februar gut 30’000 Gesuche eingereicht worden. Davon sind 14’000 Gesuche geprüft und 12’000 bewilligt worden. Teilweise wurden die Gesuche abgelehnt, weil sie nicht vollständig waren. Insgesamt, so Maurer, seien zwischen 500 Millionen und einer Milliarde an Härtefallgeldern ausbezahlt worden.
Was passiert nun?
Nachdem der Ständerat nun erste Pflöcke eingeschlagen hat, geht das Geschäft in den Nationalrat. Dieser diskutiert am Montag über diese Vorlage. Zuerst beugt sich nun die Wirtschaftskommission des Nationalrats über das Geschäft. Änderungen am Gesetz sind daher wahrscheinlich. Ein grosser Kritikpunkt hat der Ständerat mit der Neuregelung bei den Rückzahlungen der A-fonds-perdu-Zahlungen bereits entschärft.
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