Was die Krankenkassen bei Depressionen zahlen
Die Behandlung einer Depression kann sich über Jahre hinziehen. Manche Kassen versuchen, dies zu beeinflussen.

Wer eine IV-Rente beansprucht, muss nachweisen, dass er alles Zumutbare unternimmt, um seine gesundheitliche Beeinträchtigung zu mildern. Dieser Grundsatz ist unbestritten; er gilt für körperliche Leiden genauso wie auch für psychische.
Damit eine Behandlung zumutbar ist, muss sie auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt werden. Wenn das Bundesgericht nun von Patienten mit einer Depression verlangt, zuerst die vorhandenen Therapiemöglichkeiten auszuschöpfen («Keine IV-Rente für Depressive»), so fragt sich, ob diese von den Krankenkassen auch in jedem Fall übernommen werden.
Die am meisten verbreiteten Behandlungsformen bei Depressionen sind die Psychotherapie und die medikamentöse Behandlung. Die Psychotherapie kann entweder von einer Psychiaterin oder von einem Psychologen im Auftrag eines Arztes durchgeführt werden. Davon übernimmt die Grundversicherung die ersten 40 Stunden. «Die Krankenkassen dürfen dabei keine Vorgaben machen», sagt Yvik Adler, Co-Präsidentin des Verbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Offenbar halten sich aber nicht alle Kassen daran. Gemäss Yvik Adler erkundigten sich einzelne Kassen schon nach kurzer Zeit beim Patienten oder der Patientin, ob die Fortsetzung der Therapie tatsächlich nötig sei. Andere würden versuchen, die Häufigkeit der Therapiestunden zu beschränken.
Kassen können Einschränkungen machen
Üblich sind laut Adler eine Therapiestunde pro Woche. Meist werde die psychotherapeutische und die medikamentöse Therapie kombiniert angewandt.
Reichen die 40 Therapiestunden nicht aus, muss der verantwortliche Arzt oder die Ärztin die Fortsetzung der Therapie beim Vertrauensarzt des Versicherers beantragen. In der Regel sei eine Verlängerung kein Problem, sofern sie gut begründet sei, sagt Yvik Adler. Die Kassen könnten aber Einschränkungen machen. Dann müsse sich der Patient dagegen wehren, wenn er damit nicht einverstanden sei.
Das falle vielen nicht leicht, weiss Andreas Daurù vom psychosozialen Dienst der Pro Mente Sana. Depressive Menschen stellten sich sowieso oft die Frage nach dem Sinn einer Behandlung, wenn diese nach einer gewissen Zeit keine Veränderung bringe. Wenn dann die Kasse auch noch ankündigt, sie zahle weniger, so gebe manch einer nach. Das Risiko, dass ein depressiver Patient die Energie nicht mehr aufbringe, um die Behandlung trotzdem fortzusetzen, sei daher gross.
Patienten lehnen Klinikaufenthalt ab
Neben der klassischen Psychotherapie gibt es auch die integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, kurz IPPB. Sie muss von einem Psychiater oder einer Psychiaterin durchgeführt werden. Ein Psychiater ist ein Arzt mit Behandlungsschwerpunkt auf psychischen Problemen. Anders als bei der Psychotherapie gebe es für die IPPB keine mengenmässigen Beschränkungen, sagt Joe Hättenschwiler, Chefarzt am Zentrum für Angst- und Depressionsbehandlung Zürich.
Nicht selten würden die Krankenkassen gar über mehrere Jahre für eine IPPB zahlen. «Sie können aber verlangen, dass wir ihnen nach einer gewissen Zeit darlegen, was wir tun und die Notwendigkeit begründen.» Diese Kontrolle sei akzeptabel, so Hättenschwiler, zumal die Kassen verpflichtet seien, auf die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlungen zu achten. «Auch wir Psychiater sind mitverantwortlich dafür, dass das System tragbar bleibt. Deshalb müssen Therapien indiziert sein.»
Gemäss Joe Hättenschwiler werden auch stationäre Behandlungen in der Regel von den Krankenkassen anstandslos übernommen und es seien auch genügend geeignete Plätze zu finden. Das Problem sei eher, dass nicht alle Patienten gewillt seien, in eine Klinik einzutreten. «Viele verbinden einen Klinikaufenthalt mit negativen Bildern. Sind sie aber erst einmal in einer Klinik drin, finden sie es meist nicht mehr so schlimm.»
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