Was es künftig braucht, um eingebürgert zu werden
Der Bundesrat ist sich einig: Nur wer gut integriert ist, soll eingebürgert werden. Im revidierten Bürgerrechtsgesetz nennt er die verbindlichen Voraussetzungen, die dafür gelten sollen.

Nur wer gut integriert ist, soll eingebürgert werden. Im revidierten Bürgerrechtsgesetz will der Bundesrat genau festlegen, was er darunter versteht. Einen Schweizer Pass soll nur bekommen, wer eine Niederlassungbewilligung hat.
Heute wird EU-Bürgern ein solcher C-Ausweis nur erteilt, wenn sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz gelebt haben. Für alle anderen Ausländer liegt die Schwelle in der Regel bei zehn Jahren, wobei sie ihre Integration bereits über längere Zeit hinweg unter Beweis gestellt haben müssen.
Nicht eingebürgert werden gemäss dem Entwurf zum neuen Bürgerrechtsgesetz Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Personen. Aber auch von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung wird vor der Einbürgerung verlangt, dass sie ihre Integration nachweisen und sich um eine Aufenthaltsbewilligung bemühen.
Opposition der Linken
Mit der Anforderung einer Niederlassungsbewilligung setzt der Bundesrat das Anliegen einer parlamentarischen Initiative der SVP um, welcher die Kommissionen von National- und Ständerat bereits Folge gegeben haben. Die SP bezeichnete diese Regelung in der Vernehmlassung als «skandalös».
Daneben nennt der Bundesrat weitere Bedingungen für eine Einbürgerung. Dazu gehört, dass die Ausländerin oder der Ausländer die Werte der Bundesverfassung respektieren muss. Von vornherein ausgeschlossen ist damit, wer die Gleichstellung von Mann und Frau ablehnt oder zu politischem oder religiösem Extremismus neigt, wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt.
Auch wer Zwangverlöbnisse oder Zwangsehen organisiert oder eine zweifelhafte Zahlungsmoral an den Tag legt, beweist demnach seine mangelhafte Integration. Die Beherrschung einer Landessprache macht der Bundesrat ebenfalls zur Bedingung für eine Einbürgerung, zudem den Willen, zu arbeiten oder sich in der Schweiz zu bilden.
Gute Integration belohnen
Gleichzeitig will der Bundesrat Anreize für eine rasche Integration setzen. Wer besser integriert ist als andere, soll früher um eine Einbürgerung ersuchen können. Ausländerinnen und Ausländer, die bereits eine Niederlassungsbewilligung haben, sollen dies schon nach acht Jahren in der Schweiz tun können - also noch vor der Frist, in der unter normalen Umständen ein C-Ausweis erteilt wird.
Auch das Einbürgerungsverfahren will der Bundesrat ändern. So legt er fest, dass jemand vor der Einbürgerung maximal drei Jahre in der gleichen Gemeinde respektive im gleichen Kanton gelebt haben muss. Bei einem Wohnsitzwechsel bleibt die Gemeinde, in der das Einbürgerungsgesuch eingereicht worden ist, bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens zuständig.
Zudem soll das Verfahren bei der Zusammenarbeit mit dem Bund vereinheitlicht und die Kompetenzen von Bund und Kantonen genauer festgelegt werden.
SDA/mrs
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