Was übers Koch-Areal keiner wissen darf
Die Stadt Zürich muss polizeitaktische Überlegungen im Umgang mit Hausbesetzern nicht transparent machen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Mit deutlichen Worten rüffelte Statthalter Mathis Kläntschi (Grüne) im Februar 2017 den Zürcher Stadtrat. Beim Koch-Areal habe dieser «keine nennenswerten Versuche unternommen», für Recht und Ordnung zu sorgen, sagte Kläntschi vor den Medien, als er seinen Untersuchungsbericht zum Koch-Areal vorstellte. Den damaligen Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL), dessen Söhne auf dem Areal verkehrten, bezeichnete Kläntschi gar als «beratungsresistent». Wolff habe den Besetzern einen Sonderstatus eingeräumt und ihnen quasi einen rechtsfreien Raum gewährt.
Der Untersuchungsbericht, den Kläntschi erstellte, umfasst über 23 Seiten. Nur 10 davon und ein Schlussfazit wurden allerdings veröffentlicht. Gewisse Informationen seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sagte der Statthalter damals. Diese Geheimhaltung wollten mehrere Journalisten nicht hinnehmen, darunter ein SRF-Redaktor, der deswegen beim Statthalteramt klagte. Dieser gewährte ihm darauf Einsicht, schwärzte aber zahlreiche Textpassagen ein.
Gefahr für Polizisten
Der SRF-Redaktor rekurrierte beim Regierungsrat, der schliesslich einwilligte, einzelne - allerdings eher uninteressante - geschwärzte Stellen freizugeben. Weil immer noch viel Text unleserlich war, reichte der Redaktor schliesslich Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Dort errang er aber nur mit einen kleinen Teilerfolg, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass eine Passage zur feuerpolizeilichen Situation leserlich gemacht werden müsse. Allerdings ist das wohl kaum der Abschnitt, den der Journalist interessiert. Weiterhin geschwärzt bleiben nämlich jene Stellen, in denen die Polizei ihren Umgang mit Hausbesetzern erörtert. Polizeitaktische Überlegungen müssten geheim bleiben, schreibt das Gericht dazu. Einsätze etwa bei gewaltbereiten Hausbesetzern könnten sonst beeinträchtigt oder gar verunmöglicht werden. Wäre die Taktik öffentlich bekannt, würden Polizisten zusätzlich gefährdet.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Journalist kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
SDA/hub
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